{"id":95069,"date":"2023-09-19T14:12:20","date_gmt":"2023-09-19T12:12:20","guid":{"rendered":"https:\/\/univet.hu\/?page_id=95069"},"modified":"2023-09-19T14:17:10","modified_gmt":"2023-09-19T12:17:10","slug":"abteilungsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/univet.hu\/de\/universitaet\/organisationseinheiten\/klinik-und-lehrstuhl-fur-innere-medizin\/abteilungsordnung\/","title":{"rendered":"Abteilungsordnung"},"content":{"rendered":"<p>Die Universit\u00e4t f\u00fcr Veterin\u00e4rmedizin<\/p> <p>Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und ihre Klinik<\/p> <p>ORGANISATIONS- UND BETRIEBSREGELN<\/p> <p>1. Allgemeiner Teil<\/p> <p>Die Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und Klinik der Veterin\u00e4rmedizinischen Fakult\u00e4t ist eine eigenst\u00e4ndige Organisationseinheit, die p\u00e4dagogische, wissenschaftliche Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben wahrnimmt. Sie erf\u00fcllt ihre Aufgaben im Sinne der den Fachbereichen der Universit\u00e4t einger\u00e4umten Autonomie im Rahmen der einschl\u00e4gigen Gesetzgebung nach Ma\u00dfgabe der vorliegenden Organisations- und Betriebsordnung, die auf der Grundlage der Organisations- und Betriebsordnung der Veterin\u00e4rmedizinischen Fakult\u00e4t (im Folgenden: Fakult\u00e4t) erstellt wurde SZMSZ\/.<\/p> <p>1.1. Name der Abteilung: Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und Klinik.<\/p> <p>1.2. Hauptsitz: Budapest VII. Istv\u00e1n-Stra\u00dfe 2.<\/p> <p>1.3. Sein Stempel: Veterin\u00e4rmedizinische Fakult\u00e4t, Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und Klinik mit Rundschreiben.<\/p> <p>Die Abteilung als Teil der ungarischen Veterin\u00e4rausbildung basiert auf ihrer mehr als zweihundertj\u00e4hrigen Tradition und der Arbeit ihrer ber\u00fchmten Ausbilder (S\u00e1ndor Tolnay, J\u00f3zsef Hoffner, Vilmos Zlam\u00e1l, \u00c1kos Azary, Ferenc Hutyra, insbesondere aber J\u00f3zsef Marek und J\u00e1nos M\u00f3csy). ), der ma\u00dfgeblich an der Entwicklung des Wissenschaftsbereichs beteiligt war. Er setzt seine Aufgaben auf deren Grundlage und in deren Befolgung um.<\/p> <p>1.4. Der Abteilung sind angeschlossen:<\/p> <p>-auf der Grundlage ihrer Anstellung die Dozenten, Forscher, Fachkr\u00e4fte (Tier\u00e4rzte) und sonstigen Mitarbeiter des Fachbereichs,<\/p> <p>-Studierende der Lehrveranstaltungen des Fachbereichs,<\/p> <p>-Studierende, die an Abteilungspraktika oder berufsbegleitenden Ausbildungen sowie Bereitschaftsdiensten teilnehmen,<\/p> <p>-Studierende der Wissenschaftlichen Studierendengruppe, die am Fachbereich wissenschaftliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben,<\/p> <p>&#8211; die Abteilungsdemonstratoren, Veterin\u00e4rpraktikanten, Doktoranden<\/p> <p>-betitelte Dozenten und Gastdozenten des Fachbereichs,<\/p> <p>\u2013 Mitarbeiter, die in Vollzeit oder Teilzeit mit einem Provisionsvertrag besch\u00e4ftigt sind,<\/p> <p>-Studenten der von der Universit\u00e4t organisierten Fachstudieng\u00e4nge und Weiterbildungskurse f\u00fcr Veterin\u00e4rmedizin und<\/p> <p>Teilnehmer<\/p> <p>2. Aufgaben der Abteilung<\/p> <p>Die vom Fachbereich unterrichteten Pflichtf\u00e4cher sind folgende:<\/p> <p>&#8211; Veterin\u00e4rmedizinische Innere Medizin<\/p> <p>-Veterin\u00e4rmedizinische Diagnostik<\/p> <p>&#8211; die Grundlagen der Patientenuntersuchung und Patientenversorgung<\/p> <p>-Veterin\u00e4rmedizinische Prop\u00e4deutik<\/p> <p>Die Abteilung \u00fcbernimmt die Lehre in diesen F\u00e4chern, die Organisation der Ausbildung, die Entwicklung von Bildungsrahmen und -formen sowie die mit diesen Fachgebieten verbundenen Forschungsarbeiten und Dienstleistungsaktivit\u00e4ten auf der Grundlage des universit\u00e4ren Bildungsprogramms und der einschl\u00e4gigen allgemeinen Rechtsvorschriften. Die Aufgaben der Abteilung lassen sich wie folgt gruppieren:<\/p> <p>&#8211; Aus- und Weiterbildung;<\/p> <p>-Forschung;<\/p> <p>&#8211; Serviceaufgaben;<\/p> <p>-Abteilungsverwaltungsaufgaben;<\/p> <p>&#8211; Wirtschaftsarbeit;<\/p> <p>&#8211; andere Aufgaben;<\/p> <p>2.1. Die detaillierte Liste der von der Abteilung unterrichteten F\u00e4cher, die Dozenten der F\u00e4cher, die Anzahl der Stunden der F\u00e4cher und ihre Stellung im Bildungsprozess sowie der Name des Bildungsbeauftragten der Abteilung (siehe sp\u00e4ter) finden Sie in Nr. 1. im Anhang enthalten.<\/p> <p>2.2. Sp\u00e4tere Kapitel des SZMSZ befassen sich mit einer detaillierteren Regelung der Forschungsarbeit im Fachbereich.<\/p> <p>2.3. Das Klinikum, das ein integraler Bestandteil der Abteilung ist, und seine drei bzw. vier Einheiten (siehe unten) nehmen neben Lehr- und Forschungsaufgaben auch Dienstleistungsaufgaben wahr. In diesem Rahmen f\u00fchren die Tier\u00e4rzte der Abteilung diagnostische und kurative T\u00e4tigkeiten in der Klinik durch, stehen im Einklang mit der Tiergesundheitsorganisation der Hauptstadt rund um die Uhr zur Verf\u00fcgung und stehen Tier\u00e4rzten und Tierhaltern mit fachkundiger Beratung zur Verf\u00fcgung.<\/p> <p>Eine detailliertere Beschreibung der Zust\u00e4ndigkeiten der Abteilung finden Sie in den sp\u00e4teren Kapiteln dieses SZMSZ.<\/p> <p>3. Organisation und Leitung der Abteilung<\/p> <p>3.1. Die Abteilung besteht wie folgt aus drei nicht unabh\u00e4ngigen Abteilungen und einer Gruppe.<\/p> <p>-Krankenhausabteilung<\/p> <p>&#8211; Fachkliniken und Ambulanz<\/p> <p>&#8211; Abteilung f\u00fcr instrumentelle Diagnostik<\/p> <p>-Abteilungsverwaltungsgruppe (im Folgenden Sekretariat)<\/p> <p>Die klinischen Einheiten nehmen ihre Aufgaben im Rahmen des Betriebs der Kleintierklinik auf der Grundlage ihrer Ordnung gemeinsam mit den Patientenversorgungsabteilungen der anderen klinischen Abteilungen wahr.<\/p> <p>3.1. Der Fachbereichsrat entscheidet \u00fcber die Bildung und Aufl\u00f6sung selbstst\u00e4ndiger Organisationseinheiten (Abteilungen, Gruppen) innerhalb des Fachbereichs. Im Hinblick auf die T\u00e4tigkeit, Leitung und den Auftrag der unselbstst\u00e4ndigen Organisationseinheiten obliegt der Fakult\u00e4t SZMSZ51. und 52 sowie der sp\u00e4tere Punkt dieser Verordnung sind die ma\u00dfgeblichen Regeln. Bei den aufgef\u00fchrten Einheiten wird der Abteilungsleiter auf Empfehlung des Abteilungsleiters vom Abteilungsrat ernannt, w\u00e4hrend der Abteilungsleiter innerhalb der Abteilung vom Abteilungsleiter ernannt wird. Bez\u00fcglich der Pflichten von F\u00fchrungskr\u00e4ften gelten die Regelungen des \u00a7 52 der Fakult\u00e4tsordnung sowie die nachfolgenden Punkte dieser Verhaltensordnung.<\/p> <p>3.2. Die Stellvertreter der Referatsleiter (in Ziffer 3.1) und die Abteilungsleiter werden von der Abteilungsleitung nach vorheriger R\u00fccksprache mit den Referatsleitern und den Funktion\u00e4ren des Fachbereichsrates ernannt. Ihre Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen des Referatsleiters und sie vertreten ihn in seiner Abwesenheit. Ihre weiteren Pflichten ergeben sich aus den sp\u00e4teren Punkten dieser SZMSZ.<\/p> <p>Die Liste der F\u00fchrungskr\u00e4fte, ihrer Stellvertreter und nachgeordneten Mitarbeiter nicht selbstst\u00e4ndiger Organisationseinheiten finden Sie in Nr. 2. im Anhang enthalten.<\/p> <p>4. Leitung der Abteilung<\/p> <p>4.1. Das f\u00fchrende Organ der Abteilung ist der Abteilungsrat. Der Fachbereichsrat wird von der Fachbereichsversammlung der Fakult\u00e4t SZMSZ IV gew\u00e4hlt. gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Kapitel 6, Absatz B\/a, Absatz 44. Hinsichtlich ihrer Arbeitsweise und Verantwortlichkeiten ist die Fakult\u00e4t SZMSZ44 bei der Wahl ihrer Funktion\u00e4re zust\u00e4ndig. und die Abs\u00e4tze 45 und 74 von Kapitel V sind die Leitlinien. An der Arbeit des Fachbereichsrates beteiligen sich auch studentische Vertreter der vom Fachbereich unterrichteten Jahrg\u00e4nge unter Ber\u00fccksichtigung der einschl\u00e4gigen Regelungen der Fakult\u00e4t SZMSZ. Die gew\u00e4hlten Mitglieder und Funktion\u00e4re des Fachbereichsrates sind in Nr. 2 aufgef\u00fchrt. ist im Anhang beschrieben.<\/p> <p>4.2. Der Fachbereichsrat kann (st\u00e4ndige und\/oder ad hoc) Aussch\u00fcsse zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben oder bei Bedarf mit einem st\u00e4ndigen Mandat gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der \u00a7\u00a7 70 und 86 des Fakult\u00e4ts-SZMSZ einrichten. Auf Beschluss des Fachbereichsrates k\u00f6nnen sich auch Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten und Vertreter von Partnerinstitutionen an der Arbeit dieser Gremien beteiligen. Der Fachbereichsrat bestimmt das Verfahren, den Aufgabenumfang und die Rechte der Kommissionen. Die st\u00e4ndigen Aussch\u00fcsse und ihre Zust\u00e4ndigkeiten sind in Art. 3 festgelegt. ist im Anhang beschrieben.<\/p> <p>4.3. Hinsichtlich der Einrichtung und Durchf\u00fchrung von Fachbereichsmitarbeiterversammlungen ist die Fakult\u00e4t SZMSZ IV zust\u00e4ndig. Kapitel 46 und Kapitel V 74 sind die Richtlinien.<\/p> <p>4.4. Leiter der Abteilung ist der Abteilungsleiter, der von der Fakult\u00e4t SZMSZ IV ernannt wird. Gem\u00e4\u00df Kapitel 47 und Kapitel V Abs\u00e4tze 89 und 90 beauftragt der Rektor die Anh\u00f6rung der Stellungnahme des Fachbereichsrates auf der Grundlage des Vorschlags des Senats der Universit\u00e4t. Die Aufgaben des Fachbereichsleiters richten sich grunds\u00e4tzlich nach \u00a7 48 der Fakult\u00e4ts-SZMSZ, k\u00f6nnen jedoch durch Beschluss des Fachbereichsrates um weitere Aufgaben erweitert werden.<\/p> <p>4.5. Unter Ber\u00fccksichtigung der Bestimmungen der \u00a7\u00a7 49 und 90 der Fakult\u00e4ts-SZMSZ wird der stellvertretende Fachbereichsleiter vom Fachbereichsleiter mit der Anh\u00f6rung der Stellungnahme des Fachbereichsrates beauftragt.<\/p> <p>Im Falle der Abwesenheit des Abteilungsleiters sind seine Pflichten dieselben wie die Pflichten des Abteilungsleiters gem\u00e4\u00df \u00a7 49 der Fakult\u00e4ts-SZMSZ;<\/p> <p>4.5.1. Ist der stellvertretende Fachbereichsleiter aufgrund einer Verhinderung in Abwesenheit des Fachbereichsleiters nicht in der Lage, den Fachbereich zu leiten, \u00fcbernimmt der Oberstudienrat kommissarisch \u2013 f\u00fcr die Dauer von maximal vier Wochen \u2013 die Leitung des Fachbereichs. In diesem Fall umfassen die Aufgaben und Befugnisse des kommissarischen Abteilungsleiters nur die notwendigsten Verwaltungsaufgaben. Sind der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter auch nach Ablauf der vier Wochen an der Wahrnehmung der Aufgaben des Abteilungsleiters verhindert, muss der Abteilungsrat zusammentreten und \u00fcber die Befugnisse entscheiden, die der kommissarische Abteilungsleiter aus\u00fcben kann.<\/p> <p>5. Zust\u00e4ndigkeiten der Fachbereiche<\/p> <p>5.1. Die Abteilungen der Abteilung f\u00fchren ihre Arbeit integriert durch und teilen die Aufgaben der Abteilung so auf, dass der Teil der der Abteilung als Ganzes zugewiesenen Aufgaben, die der jeweiligen Einheit zugewiesen sind, unabh\u00e4ngig organisiert und ausgef\u00fchrt wird. Die Abteilungseinheiten sind nicht scharf voneinander getrennt. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen ersetzen sich Mitarbeiter verschiedener Einheiten gegenseitig oder derselbe Mitarbeiter kann Aufgaben in mehreren Einheiten wahrnehmen.<\/p> <p>5.2. Die Krankenhausabteilung, die Klinik- und Ambulanzabteilung und die Abteilung f\u00fcr Instrumentelle Diagnostik: Diese Einheiten organisieren und f\u00fchren selbstst\u00e4ndig klinische Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit den Tierarten innerhalb ihres T\u00e4tigkeitsbereichs durch. Im Rahmen dessen bereiten sie die Bereitstellung von Demonstrationsmaterial f\u00fcr Patienten im Zusammenhang mit der Ausbildung vor und verwalten es. (Patientenpr\u00e4sentationen, studentische Kleingruppenausfl\u00fcge, Demonstrationen klinischer Therapien, Klinikpraxen usw.). Die Mitarbeiter des Fachbereichs beteiligen sich an der Lehre von Pflicht- und klinischen Wahlf\u00e4chern, Studierende f\u00fchren Kleingruppen\u00fcbungen durch und ihre Mitarbeiter beteiligen sich an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Im Rahmen ihrer Dienstleistungst\u00e4tigkeit \u00fcbernehmen sie die diagnostische Untersuchung, medizinische Behandlung und Nachbehandlung von Patienten, die auf der Station oder Station eintreffen, sowie die fach\u00e4rztliche Beratung. Sie sind im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit verpflichtet, die geltenden tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und Gesetze einzuhalten. Bereichsleiter sind f\u00fcr die Organisation, Leitung und Kontrolle der Serviceaktivit\u00e4ten verantwortlich. Die detaillierten Regeln der klinischen T\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit ihrer T\u00e4tigkeit, einschlie\u00dflich der besonderen Pflichten der Abteilungsleiter, sind in der Kleintierklinik-Gesch\u00e4ftsordnung, Anlage Nr. 4 des SZMSZ der Abteilung, enthalten.<\/p> <p>5.4. Abteilung f\u00fcr Abteilungsverwaltung (im Folgenden \u201eSekretariat\u201c): Die Hauptaufgabe der Einheit besteht darin, Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem t\u00e4glichen Betrieb der Abteilung auszuf\u00fchren. 9.4 dieser SZMSZ wird ihre Aufgaben in diesem Rahmen wahrnehmen. und Anhang Nr. 5 (Verwaltungsverfahren).<\/p> <p>6. Die Einrichtung und der Betrieb von Abteilungsorganen,<\/p> <p>sowie die Ernennung von Abteilungsleitern<\/p> <p>Allgemeine Regeln<\/p> <p>6.1. Die Einrichtung und der Betrieb von Fachbereichsgremien sowie die Bestellung von Fachbereichsleitern haben nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen des Kapitels V der Fakult\u00e4tsordnung zu erfolgen:<\/p> <p>-Wahl der Mitglieder des Departementsrates (KARI SZMSZ 7o-74.<\/p> <p>und Abs\u00e4tze 79);<\/p> <p>-Bildung von Fachbereichsaussch\u00fcssen (FAKULT\u00c4T SZMSZ 70 und<\/p> <p>Abs\u00e4tze 86);<\/p> <p>&#8211; Rechtsstellung der Mitglieder des Fachbereichsrates (Abs\u00e4tze 76-81);<\/p> <p>-Grundregeln f\u00fcr die Arbeitsweise der Gesamtpersonalversammlung und des Abteilungsrates (KARI SZMSZ<\/p> <p>Abs\u00e4tze 82-85);<\/p> <p>&#8211; Verfahrensregeln des Vorstands im Zusammenhang mit der Ernennung der Leiter der Abteilung und der Einheiten innerhalb der Abteilung (Abs\u00e4tze 47, 89-90 und 51-52, 90\/A von KARI SZMSZ);<\/p> <p>&#8211; Misstrauensverfahren gegen den Abteilungsleiter und seinen Stellvertreter (\u00a7 93 KARI SZMSZ)<\/p> <p>7. Regeln f\u00fcr die Wahl der in den Klinikrat entsandten Mitarbeiter der Abteilung<\/p> <p>7.1. Gem\u00e4\u00df \u00a7 31 Abs. 2 SZMSZ der Fakult\u00e4t ist das Mitglied des Klinischen Rates von Amts wegen der Leiter der Abteilung.<\/p> <p>7.2. Die Klinik entsendet au\u00dferdem einen zus\u00e4tzlichen Veterin\u00e4rp\u00e4dagogen oder -forscher f\u00fcr 3 Jahre. Dieser Fachbereichsvertreter wird von den Veterin\u00e4rp\u00e4dagogen und -forschern des Fachbereichs in geheimer Wahl gew\u00e4hlt. Der Vertreter wird von einem dreik\u00f6pfigen Nominierungsausschuss empfohlen, der vom Fachbereichsrat eingesetzt wird. Unter Ber\u00fccksichtigung der Bestimmungen von Paragraph 93 des Kari SZMSZ k\u00f6nnen sie ein Misstrauensverfahren gegen diesen Vertreter einleiten<\/p> <p>&#8211; 25 % der Veterin\u00e4rausbilder und -forscher der Abteilung;<\/p> <p>&#8211; der Abteilungsleiter;<\/p> <p>&#8211; der Vorsitzende des Klinischen Rates;<\/p> <p>7.3. Das Mitglied des Klinischen Rates, das das Personal des technischen Supports vertritt, wird jedes Jahr von einer anderen Klinik in alphabetischer Reihenfolge der Abteilungsnamen entsandt. In den Jahren, in denen die Abteilung an der Reihe ist, wird der Vertreter gemeinsam von den Tier\u00e4rzten der Klinik in geheimer Wahl gew\u00e4hlt. Der Kandidat wird von demselben Nominierungsausschuss empfohlen, der auch den Veterin\u00e4rvertreter nominiert. In entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen kann auch ein Misstrauensantrag gegen den gew\u00e4hlten Vertreter gestellt werden.<\/p> <p>8. Die Regeln des abteilungsinternen Interessenausgleichs<\/p> <p>Das Forum f\u00fcr den Interessenausgleich des Ressorts ist der Vorstand \u201eInteressenvertretung der Landesverwalter und Arbeitnehmer\u201c. Seine Mitglieder sind der Abteilungsleiter und sein Vertreter, die von den Mitgliedern der in der Abteilung t\u00e4tigen Gewerkschaften sowie von Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angeh\u00f6ren, geheim gew\u00e4hlt werden. Mitglieder der Interessenvergleichungsstelle \u201eLandesmanager-Studierende\u201c auf Fachbereichsebene sind der Fachbereichsleiter und der Studierendenvertreter des betreffenden Jahrgangs. Die Regeln der Fachbereichs-Interessenverst\u00e4ndigung sind in den Paragraphen 94-97 der SZMSZ der Fakult\u00e4t festgelegt .<\/p> <p>9. Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den Betrieb der Abteilung<\/p> <p>9.1. Aus- und Weiterbildungsaufgaben:<\/p> <p>9.1.1. An der Lehr- und Fortbildungsarbeit beteiligen sich die Dozenten und Forscher des Fachbereichs, Titulardozenten sowie auf Wunsch auch Gastdozenten. Die Lehr- und Weiterbildungsarbeit orientiert sich an den jeweils g\u00fcltigen Lehrpl\u00e4nen, dem langfristigen Ausbildungsprogramm der Universit\u00e4t und den jeweils geltenden Verordnungen.<\/p> <p>9.1.2. Formen der Fachbereichsausbildung:<\/p> <p>&#8211; Vortr\u00e4ge und Patientenpr\u00e4sentationen;<\/p> <p>&#8211; zeitgesteuerte \u00dcbungen;<\/p> <p>-Beratungen;<\/p> <p>&#8211; klinische Patientenbehandlungen und Pr\u00e4sentationen in kleinen Gruppen;<\/p> <p>-klinische Versorgung von Studenten, Tierarztpraxen und Klinikpraxen;<\/p> <p>&#8211; Arztpraxen;<\/p> <p>&#8211; Leitung der Arbeiten der Studierenden bei der Vorbereitung ihrer Abschlussarbeiten;<\/p> <p>&#8211; Verwaltung der Arbeit der Studierenden des Scientific Student Circle;<\/p> <p>&#8211; Weiterbildung, Postgraduiertenausbildung, Aspirantenausbildung und<\/p> <p>Doktorandenausbildung (Betreuung von Doktoranden) Betreuung von Veterin\u00e4rpraktikanten<\/p> <p>9.1.3. Formen der Buchhaltung:<\/p> <p>&#8211; Kolloquien;<\/p> <p>&#8211; Sparma\u00dfnahmen;<\/p> <p>-Berichte;<\/p> <p>&#8211; Schreiben eines Arztpraxistagebuchs;<\/p> <p>&#8211; Verteidigung der These;<\/p> <p>&#8211; Selbstverteidigung der TDK-Dissertation;<\/p> <p>Formen der Weiterbildung und Postgraduiertenausbildung<\/p> <p>9.1.4. Die Leitung der Aufgaben der Lehr-Weiterbildungsarbeit und die Vorbereitung der Bildungsprogramme nehmen die Dozenten des jeweiligen Faches in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich wahr.<\/p> <p>(Das Lehrprogramm der F\u00e4cher wird vom Fachbereichsrat im Einvernehmen mit der Fakult\u00e4t SZMSZ genehmigt.) Bei dieser T\u00e4tigkeit (Organisation, Koordination, technische Durchf\u00fchrung der Lehraufgaben) wird ihre Arbeit durch jeweils einen zugeordneten Dozenten pro Fach unterst\u00fctzt. Dar\u00fcber hinaus beauftragt der Fachbereichsleiter einen Fachbereichsbildungsbeauftragten mit der Koordinierung der p\u00e4dagogischen Aufgaben auf Fachbereichsebene. Der Name und die detaillierten Verantwortlichkeiten des Abteilungsbildungsbeauftragten sind in Anhang 1 enthalten.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>9.1.5. Zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Vorbereitung, Koordination und anschlie\u00dfenden Auswertung der Lehraufgaben ist vor Semesterbeginn und nach Ende der Pr\u00fcfungszeit eine Fachdozentenbesprechung durchzuf\u00fchren. Die Einberufung und Vorbereitung der Fakult\u00e4tssitzung obliegt der Fachbereichsleitung.<\/p> <p>9.1.6. Der Fachbereichsleiter legt vor Beginn der Semester unter Einbeziehung der Fachdozenten und Referatsleiter die Besetzung der lehrdidaktischen Aufgaben fest. Der Fachbereichsleiter holt vom stellvertretenden Studiendekan etwaige Beitr\u00e4ge ein, die den Bildungsstandards entsprechen (z. B. bei der Einladung von Gastrednern). Externe Dozenten und \u00dcbungsleiter werden auf Empfehlung der Fachdozenten von der Fachbereichsleitung eingeladen.<\/p> <p>9.1.7. Der Abteilungsleiter besucht und \u00fcberpr\u00fcft gelegentlich alle Bildungsformen in der Abteilung. Der Fachbereichsleiter ist daf\u00fcr verantwortlich, dass der Lehrstoff thematisch und qualitativ den Bildungsprogrammen entspricht. Aufgabe des Fachbereichsleiters ist es, gemeinsam mit den Lehrenden die Inhalte und Methodik der Ausbildung mit allen m\u00f6glichen Mitteln und Methoden stetig weiterzuentwickeln, um die Modernit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten.<\/p> <p>9.2. Forschungst\u00e4tigkeit der Abteilung:<\/p> <p>9.2.1. Die Abteilung f\u00fchrt ihre Forschungsaufgaben auf der Grundlage von Forschungsprogrammen, ausgezeichneten Forschungsantr\u00e4gen, genehmigten Forschungsprogrammen und externen Auftragsvertr\u00e4gen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen, Aspekte und Regeln der Universit\u00e4t durch.<\/p> <p>9.2.3. Alle Dozenten, Forscher und Doktoranden des Fachbereichs beteiligen sich an der Forschungsarbeit des Fachbereichs. Die Beteiligung von Lehrenden und Forschenden an den einzelnen Forschungsthemen wird von der Abteilungsleitung nach R\u00fccksprache mit den Interessierten koordiniert.<\/p> <p>9.2.4. Zur Umsetzung bestimmter Forschungsaufgaben k\u00f6nnen Forschungsarbeitsgruppen gebildet werden. Einige Bereiche der Forschungsarbeit werden von Themenmanagern (Themenleitern) geleitet und koordiniert. Sofern es sich nicht um ein namentlich beantragtes und gewonnenes Forschungsthema handelt, werden die Fachbereichsverantwortlichen von der Fachbereichsleitung unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des Fachbereichsrates bestellt. Ihre Aufgabe umfasst die gesamte Bearbeitung des jeweiligen Forschungsthemas (Erstellung eines Forschungsplans, Leitung, Steuerung, Finanzierung, Erstellung von Berichten, Forschungsberichten, Ver\u00f6ffentlichungen etc.). Bei ausgeschriebenen Forschungsarbeiten ist der Themenverantwortliche der Dozent (Forscher), der die Ausschreibung eingereicht und den Zuschlag erhalten hat.<\/p> <p>9.2.5. Fakult\u00e4tsangeh\u00f6rige und Forscher des Fachbereichs beteiligen sich an Forschungsarbeiten, die aufgrund eines externen Auftrages durchgef\u00fchrt werden und Anspruch auf eine Verg\u00fctung haben, auf freiwilliger Basis oder bei starkem fachwissenschaftlichen (universit\u00e4ren) Interesse aufgrund des Auftrags von der Leiter der Abteilung.<\/p> <p>9.2.6. Die Forschungsarbeit des Fachbereichs wird vom Fachbereichsleiter mit Unterst\u00fctzung des stellvertretenden Fachbereichsleiters koordiniert.<\/p> <p>9.2.7. Bei Bedarf beruft der Fachbereichsleiter eine Fachbereichsforschungssitzung ein, um den Stand der Fachbereichsforschung, den Stand der Forschung, die Berichterstattung \u00fcber die Forschungsarbeitsgruppen sowie den Abschluss und die Bewertung der Themen und Vorhaben zu besprechen.<\/p> <p>9.3. Serviceaufgaben:<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>Die Dienstleistungsaufgaben der Abteilung sind grunds\u00e4tzlich in 5.2, 5.3, 5.4 dieser SZMSZ definiert. wird durch die Punkte bestimmt<\/p> <p>Die Hauptbereiche der Servicet\u00e4tigkeit sind:<\/p> <p>&#8211; Arbeit in der Tierklinik (klinisch);<\/p> <p>&#8211; ambulante Patientenbetreuung in der Chirurgie<\/p> <p>&#8211; Facharztverordnung f\u00fcr Innere Medizin,<\/p> <p>&#8211; klinische Bereitschaftsdienstt\u00e4tigkeit<\/p> <p>&#8211; kompetente Beratung, fachm\u00e4nnische Arbeit<\/p> <p>9.3.1. Der Umfang der Mitarbeiter der an der Dienstleistungsarbeit beteiligten Organisationseinheiten (veterin\u00e4rmedizinische Ausbilder, Hilfskr\u00e4fte, Laboranten) wird vom Abteilungsleiter unter Einbeziehung der Bereichsleiter (bei Tier\u00e4rzten unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme) festgelegt des Fachbereichsrates).<\/p> <p>9.3.2. Die Bereichsleiter sind f\u00fcr die Organisation und Leitung der Servicearbeiten, die Erstellung und Kontrolle des Arbeitsauftrages verantwortlich. Ihre Arbeit in dieser Richtung wird regelm\u00e4\u00dfig vom Abteilungsleiter \u00fcberpr\u00fcft.<\/p> <p>9.3.3. Der 24-Stunden-Klinik-Bereitschaftsdienst wird durch vom Abteilungsleiter ernannte Tier\u00e4rzte und Tierpfleger gew\u00e4hrleistet. Bei der Besetzung der Bereitschaftsdienstteilnehmer ist die Meinung der Bereichsleiter zu ber\u00fccksichtigen.<\/p> <p>9.3.4. Die Betroffenen f\u00fchren den Bereitschaftsdienst nach einem monatlich im Voraus erstellten Zeitplan (Rolle) durch. Von diesem Dienstplan kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen (p\u00e4dagogisches Engagement, Forschungsarbeiten, Ausfl\u00fcge) nach vorheriger Zustimmung der Interessenten abgewichen werden, die \u00c4nderung muss jedoch in den herausgegebenen Dienstpl\u00e4nen angegeben werden.<\/p> <p>Bei der Erstellung des Bereitschaftsplans werden die Teilnehmer des Bereitschaftsdienstes aufgerufen Bei unvorhergesehenen Abwesenheiten ist die Zuteilung durch eine Vertretungsregelung vorzunehmen.<\/p> <p>9.3.5. Der Abteilungsleiter beauftragt den Bereitschaftsdienstleiter mit der Koordinierung und Leitung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst. Die Aufgabe dieser Person besteht darin, den Dienstplan zu erstellen, ihn gegebenenfalls anzupassen, die \u00c4nderungen zu registrieren und die notwendigen Nachbesetzungen zu organisieren. Der Name der diensthabenden Person ist in Anlage 4 aufgef\u00fchrt.<\/p> <p>9.3.6. F\u00fcr die Erfassung und Abrechnung des Bereitschaftsdienstes sowie f\u00fcr die Erfassung der arbeitsfreien Tage aufgrund des Bereitschaftsdienstes (siehe Verwaltungsverfahren) ist der Fachbereichsdozent zust\u00e4ndig.<\/p> <p>9.3.7. Weitere Verfahrensregeln und Vorschriften im Zusammenhang mit Tierkliniken, Apotheken und klinischen Bereitschaftsdiensten sind in den Klinischen Verfahren enthalten, die Anhang Nr. 4 dieser Vorschriften sind.<\/p> <p>9.4. Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb der Abteilung.<\/p> <p>&nbsp;<\/p> <p>9.4.1. Die administrativen Aufgaben des Departements werden vom Departementssekretariat wahrgenommen. Das Sekretariat ist verantwortlich f\u00fcr die Korrespondenz der Abteilung (Abteilungsleiter), die Aktenverwaltung, das Ablegen, Kopieren und Vervielf\u00e4ltigen, den Postversand, das Telefonieren, Telex und Fax sowie die Registrierung und Registrierung von \u00dcberstunden, Feiertagen, freien Tagen und Abwesenheiten der Mitarbeiter, die Erstellung von Personalberichten, Erstellung und Registrierung von Bereitschaftsdienstpl\u00e4nen. Die Verwaltungsabteilung ist auch f\u00fcr die Vorbereitung, das Schreiben, die Computertextbearbeitung und die Fertigstellung schriftlicher Lehrmittel im Bildungsbereich verantwortlich. Die detaillierte Zuordnung dieser Zust\u00e4ndigkeiten ist in der Verwaltungsordnung, Anlage 5 des SZMSZ, enthalten.<\/p> <p>9.4.2. Zusammenarbeit zwischen Organisationseinheiten innerhalb der Abteilung: Die Organisationseinheiten sind eigenst\u00e4ndige, aber kooperierende Abteilungen unter der Kontrolle des Abteilungsleiters. Aufgrund der Art der Arbeit in der Abteilung \u00fcberschneiden sich ihre Aufgaben h\u00e4ufig oder erg\u00e4nzen sich. Ihre Zusammenarbeit, die Koordinierung ihrer Aktivit\u00e4ten und ihre gegenseitige Verwaltung werden durch den Abteilungsleiter in Zusammenarbeit mit den Referatsleitern und dem Abteilungssekretariat gesteuert.<\/p> <p>Die Verwaltung und Verwaltungsabl\u00e4ufe innerhalb der Organisationseinheiten werden von den jeweiligen Bereichsleitern organisiert und geleitet.<\/p> <p>9.4.3. Die Anliegerstra\u00dfe. Die Mitarbeiter der Abteilung m\u00fcssen sich bei der Erledigung ihrer dienstlichen Angelegenheiten, wie z. B. Fragen zur Arbeitseinteilung, zur Arbeitszeitplanung, zu freien Tagen, zum Urlaub nehmen, zun\u00e4chst an den Leiter der Organisationseinheit innerhalb der Abteilung und anschlie\u00dfend an den Abteilungsleiter wenden. Gehalts- und Verg\u00fctungsfragen, Stellenbeschreibungen, Aufgaben und Disziplinarma\u00dfnahmen. Wenn ihr Fall in diesen Foren nicht ordnungsgem\u00e4\u00df behandelt wird, k\u00f6nnen sie sich an die zust\u00e4ndigen Manager oder Foren der Universit\u00e4t wenden.<\/p> <p>Die Leiter der Organisationseinheiten sind verpflichtet, die aufgef\u00fchrten Angelegenheiten der ihrer Einheit zugeordneten Mitarbeiter in eigener Verantwortung zu behandeln und in begr\u00fcndeten F\u00e4llen den Abteilungsleiter dar\u00fcber zu informieren. In Angelegenheiten, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Abteilungsleiters fallen, k\u00f6nnen die Bereichsleiter die Bearbeitung der Mitarbeiterangelegenheiten einleiten.<\/p> <p>Im \u00dcbrigen ist nach den einschl\u00e4gigen Punkten der Fakult\u00e4t SZMSZ vorzugehen.<\/p> <p>9.4.4. Ver\u00f6ffentlichungsrechte. F\u00fcr die offizielle Korrespondenz m\u00fcssen in allen Angelegenheiten, die die gesamte Abteilung betreffen, der offizielle (\u201egebrandete\u201c) Briefkopf und die Umschl\u00e4ge der Abteilung verwendet werden. Auf offiziellem Briefkopf ist das Schreiben vom Fachbereichsleiter, seinem Stellvertreter oder seinem Vertreter zu unterzeichnen und mit dem offiziellen Rundstempel des Fachbereichs (Punkt 1.3) zu versehen. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den Abteilungsleiter, ist die Angabe der Beh\u00f6rde erforderlich, unter der er das Schreiben unterzeichnet. Von der offiziellen Korrespondenz m\u00fcssen Kopien angefertigt, abgelegt und anschlie\u00dfend in den Aktenschrank gelegt werden. Die Mitarbeiter des Departements d\u00fcrfen jedoch f\u00fcr eigene dienstliche Angelegenheiten Briefb\u00f6gen und Umschl\u00e4ge des Departements verwenden<\/p> <p>In unmittelbaren Angelegenheiten der Patientenversorgung kann der Abteilungsleiter oder der diensthabende Tierarzt t\u00e4tig werden, der in solchen F\u00e4llen seinen eigenen klinischen Stempel verwendet.<\/p> <p>9.4.5. Die Regeln f\u00fcr die Brief\u00f6ffnung und Aktenverwaltung der Abteilung: Der Abteilungsleiter ist daf\u00fcr verantwortlich, die in der Abteilung eintreffenden Dokumente und Briefe bei Bedarf entgegenzunehmen, zu \u00f6ffnen, zu sortieren und zu gruppieren und sie anschlie\u00dfend an den Abteilungsleiter zu \u00fcbergeben.<\/p> <p>Der Abteilungsleiter \u00fcbergibt die Unterlagen unter Angabe der Weisungen, Fristen und der f\u00fcr die weiteren Ma\u00dfnahmen verantwortlichen Personen \u00fcber den Fachbereichsdozenten oder direkt an die Interessenten, die die Fallunterlagen gem\u00e4\u00df dem auf ihnen angegebenen Zeichen zu behandeln haben. Es ist die grunds\u00e4tzliche Pflicht jedes Mitarbeiters, die Akten weiterzuleiten und fristgerecht zu ordnen.<\/p> <p>10. Wirtschaftsaufgaben, Wirtschaftsverwaltung,<\/p> <p>Brand-, Unfall- und Sachschutz<\/p> <p>Die Leitung des Departements, seine M\u00f6glichkeiten und Grenzen sowie die damit verbundene Verwaltung werden durch die jeweils geltenden Weisungen und Verordnungen des Rektors und Generaldirektors geregelt. Die wirtschaftliche Arbeit am Fachbereich wird nach dieser Weisung organisiert und durchgef\u00fchrt.<\/p> <p>10.1. F\u00fcr die wirtschaftliche Arbeit des Fachbereichs ist der Fachbereichsleiter verantwortlich, jedoch entscheidet der Fachbereichsrat auf der Grundlage von \u00a7 45 der Fakult\u00e4ts-SZMSZ \u00fcber die Verwendung und Verteilung der dem Fachbereich zur Verf\u00fcgung gestellten Haushaltsmittel sowie \u00fcber die Einrichtung des internen Managementsystems.<\/p> <p>10.3. Die Leitung der Wirtschaftsarbeit im Fachbereich obliegt dem Fachbereichsleiter, der jedoch unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des Fachbereichsrates einen Fachbereichswirtschaftsleiter mit der Koordinierung, Organisation, Vorbereitung und Leitung der Wirtschaftsaufgaben beauftragt. Der Name des Wirtschaftsleiters und die Einzelheiten seiner Aufgaben sowie Einzelheiten und Regelungen zu den wirtschaftlichen Aufgaben der Abteilung sind in der Anlage 6 (Wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsordnung) enthalten.<\/p> <p>10.4. Die betriebswirtschaftlichen Aufgaben der Abteilung werden vom Wirtschaftsleiter der Abteilung wahrgenommen. Der Wirtschaftsleiter ist ein Mitarbeiter in selbstst\u00e4ndiger Stellung (Stellungnahme), der die betriebliche Erledigung der im Rahmen der Wirtschaftsarbeit anfallenden Alltagsaufgaben wahrnimmt. Eine ausf\u00fchrliche Beschreibung seiner Aufgaben und sein Name finden sich ebenfalls in Nr. 6. finden Sie im Anhang. Ihre Arbeit wird direkt vom Abteilungsleiter geleitet und kontrolliert.<\/p> <p>10.5. Der Leiter der Abteilung beauftragt im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsleiter den Verantwortlichen f\u00fcr die Lehr- und Versuchstiere mit der Zustimmung und Aufsicht \u00fcber die Lehr- und Versuchstiere der Abteilung (Anlage Nr. 6) mit der Abwicklung der Beschaffung, Registrierung, Abrechnung und andere Angelegenheiten der Lehr- und Versuchstiere der Abteilung.<\/p> <p>10.6. Der Abteilungsleiter ernennt mit Zustimmung und Aufsicht des Wirtschaftsleiters einen Abteilungs-Chemikalienmanager zur Registrierung und Lagerung der in der Abteilung verwendeten Chemikalien und Labordiagnostika sowie zur F\u00fchrung der chemikalienbezogenen Verwaltung (Anlage 6).<\/p> <p>10.7. Die Betreuung der Stammbibliothek des Fachbereichs erfolgt durch den Fachbereichsbibliothekar, der vom Fachbereichsleiter beauftragt wird und dessen Arbeit auch von ihm \u00fcberpr\u00fcft wird. Der Abteilungsbibliothekar ist f\u00fcr die Ausleihe, Organisation, regelm\u00e4\u00dfige Inventarisierung und Registrierung von B\u00fcchern verantwortlich. Das Verfahren zur Ausleihe von B\u00fcchern ist in der Wirtschaftsordnung geregelt.<\/p> <p>10.8. Feuerwehr, Arbeits- und Unfallschutz sowie Sicherheit von Chemikalienschutzmitteln:<\/p> <p>10.8.1. Mit der feuerpolizeilichen Aufsicht \u00fcber die Arbeit in der Abteilung beauftragt der Abteilungsleiter den Abteilungsbrandschutzpolizisten, der bei seiner T\u00e4tigkeit eng mit dem Universit\u00e4tsbrandschutzbeamten zusammenarbeitet. Seine Aufgaben und Name 7. im Anhang enthalten.<\/p> <p>10.8.2. Mit der Unfallverh\u00fctungsaufsicht \u00fcber die Arbeit im Fachbereich beauftragt der Fachbereichsleiter den Fachbereichs-Unfallverh\u00fctungsbeauftragten, der bei seiner T\u00e4tigkeit eng mit dem universit\u00e4ren Unfallverh\u00fctungsbeauftragten zusammenarbeitet. Die Aufgaben und der Name der verantwortlichen Person finden Sie in Nr. 7. im Anhang enthalten.<\/p> <p>10.8.3. Aufgrund der Besonderheit der Abteilung (Standort in mehreren Geb\u00e4uden, hochwertige Instrumente und Ger\u00e4te, hochwertige Lagerbest\u00e4nde etc.) sind die Mitarbeiter st\u00e4ndig verpflichtet, sich um den Verm\u00f6gensschutz zu k\u00fcmmern. Ihre Arbeit muss so durchgef\u00fchrt werden, dass die Geb\u00e4udestruktur, die Ausr\u00fcstung, die Instrumente und Werkzeuge, die Materialien (insbesondere die ihnen anvertrauten und ihnen in eigener Verantwortung \u00fcberlassenen Werkzeuge und Materialien) der Abteilung gesch\u00fctzt und gesch\u00fctzt werden vor vors\u00e4tzlicher oder fahrl\u00e4ssiger Besch\u00e4digung und Diebstahl durch Unbefugte. Die besonderen Regelungen zum Verm\u00f6gensschutz sind in Anlage 7 beschrieben.<\/p> <p>11. Sonstige Aktivit\u00e4ten der Abteilung<\/p> <p>11.1. Literarische T\u00e4tigkeit. Der Fachbereichsleiter und die Lehrenden der Fachbereiche sorgen daf\u00fcr, dass der Hauptstoff der im Fachbereich unterrichteten F\u00e4cher den Studierenden und Interessierten in Form von Lehrb\u00fcchern oder Notizen zur Verf\u00fcgung steht. Bei Fachhochschulen, Weiterbildungen und anderen Gelegenheitsvorlesungen eignet sich hierf\u00fcr auch das Literaturverzeichnis.<\/p> <p>Die Dozenten sollen bestrebt sein, die bei ihrer Forschungsarbeit erzielten Ergebnisse, ihre klinischen Erfahrungen und ihre Patienteninteressen in in- und ausl\u00e4ndischen wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Informationsmagazinen zu ver\u00f6ffentlichen. Ausgenommen hiervon sind vertragsgeheime, vertrauliche Unterlagen, die Eigentum des Kunden sind.<\/p> <p>F\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung der in der Abteilung entstandenen Ver\u00f6ffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften ist die Zustimmung des Abteilungsleiters bzw. der jeweiligen Forschungsgruppenleitung erforderlich.<\/p> <p>11.2. Soziale und berufliche Aufgaben. Die Mitarbeiter des Fachbereichs beteiligen sich durch Mitgliedschaft, Einladung, Wahl und Auftrag an universit\u00e4ren Gremien, Arbeitsgemeinschaften, akademischen und staatlichen berufswissenschaftlichen Kommissionen sowie an der Arbeit in- und ausl\u00e4ndischer wissenschaftlicher Vereinigungen, Verb\u00e4nde und Gesellschaften. Die Wahrnehmung ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Aufgaben in dieser Richtung kann jedoch (mit Ausnahme des Vorrangs h\u00f6herer universit\u00e4rer oder staatlicher Belange) die Erf\u00fcllung ihrer Lehr- und Forschungsverpflichtungen innerhalb des Fachbereichs nicht behindern oder behindern.<\/p> <p>12. Stellenbeschreibungen, Arbeitsplan und Arbeitszeitregelung<\/p> <p>12.1. Alle Mitarbeiter der Abteilung erbringen ihre Arbeit auf der Grundlage einer detaillierten, namentlich genannten Stellenbeschreibung. Der Abteilungsleiter ist daf\u00fcr verantwortlich, dass allen Mitarbeitern eine Stellenbeschreibung vorliegt. In der Stellenbeschreibung sind alle st\u00e4ndigen und gelegentlichen Aufgaben, Aufgaben, Pflichten, Arbeitsplatz, Arbeitszeiten und Arbeitspl\u00e4ne des Arbeitnehmers festzuhalten. Gegebenenfalls ist auch der Zeitpunkt der Fertigstellung jedes Arbeitsvorganges anzugeben. Die Stellenbeschreibung muss vom Leiter der Einheit erstellt werden, der der jeweilige Mitarbeiter zugewiesen ist, oder wenn ein neuer Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt, wenn er oder sie zum ersten Mal mit der Arbeit beginnt. In den bestehenden Stellenbeschreibungen sind zwischenzeitlich eingetretene \u00c4nderungen zu erfassen bzw. innerhalb von 3 Werktagen zu korrigieren, hierf\u00fcr ist der zust\u00e4ndige Bereichsleiter verantwortlich. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der Stellenbeschreibungen zu best\u00e4tigen und ihre Anmerkungen und Einw\u00e4nde zu protokollieren.<\/p> <p>Stellenbeschreibungen m\u00fcssen in mindestens 3 Exemplaren erstellt werden. Eine Kopie wird an den Mitarbeiter ausgeh\u00e4ndigt, eine Kopie an die Lohn- und Arbeitsabteilung der Fakult\u00e4t und eine Kopie an die Abteilungs-SZMSZ Nr. 8. ist Teil der Anlage (Stellenbeschreibungen). Notwendige Korrekturen und \u00c4nderungen sind auf allen drei Exemplaren zu vermerken.<\/p> <p>Die bestehenden Stellenbeschreibungen sind innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Inkrafttreten dieser SZMSZ (siehe weiter unten) zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. so anzupassen, dass ihr Inhalt mit denen der SZMSZ \u00fcbereinstimmt.<\/p> <p>12.2. Die Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter werden vom Abteilungsleiter in Absprache mit den Bereichsleitern unter Ber\u00fccksichtigung folgender Punkte festgelegt:<\/p> <p>&#8211; Die Arbeitszeiten der Lehrenden und Forschenden sind im Einklang mit Lehre und Forschung flexibel gestaltet, sie sind jedoch zur Einhaltung der 40-Stunden-Woche verpflichtet und befinden sich, soweit nicht andere Gr\u00fcnde entgegenstehen, in der Regel am Fachbereich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr Alle Lehrenden und Forschenden sind verpflichtet, ihre Abwesenheit auf der Dozentenanwesenheitsliste des Fachbereichs anzugeben.<\/p> <p>-Die Arbeitszeiten anderer Mitarbeiter sind festgelegt, deren Beginn und Ende sind in der Stellenbeschreibung angegeben.<\/p> <p>12.3. Alle Mitarbeiter der Abteilung sind verpflichtet, ihre Arbeitszeit unter Angabe der Ankunfts- und Abreisezeiten auf der in ihrer Einheit oder im Sekretariat ausliegenden Anwesenheitsliste zu erfassen und einzutragen. Die Anwesenheitsliste wird w\u00f6chentlich vom Abteilungsleiter \u00fcberpr\u00fcft und unterschrieben. Der Grund f\u00fcr die Abwesenheit vom Arbeitsplatz (Urlaub, arbeitsfreier Tag, Krankheit, Auslandsreise etc.) ist auf der Anwesenheitsliste zu vermerken.<\/p> <p>13. Schlussbestimmungen<\/p> <p>13.1. In allen Fragen des Lebens und Wirkens des Fachbereichs, f\u00fcr die dieses SZMSZ keine Orientierung bietet, sind die Regelungen des Fakult\u00e4ts-SZMSZ bzw. die Ma\u00dfnahmen des jeweiligen Rektors, Generaldirektors f\u00fcr Wirtschaftswissenschaften oder der allgemeinen Gesetzgebung und Gesetze ma\u00dfgebend. Stellt sich im Rahmen der Arbeit der Abteilung eine bislang ungeregelte Fragestellung, ist der Abteilungsleiter zum Handeln (ggf. durch Veranlassung der \u00c4nderung der SZMSZ der Abteilung) verpflichtet.<\/p> <p>13.2. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen k\u00f6nnen der Abteilungsleiter, der Abteilungsrat oder 25 % der Mitarbeiter die \u00c4nderung der Inhalte der Abteilungs-SZMSZ veranlassen. Der Vorschlag zur \u00c4nderung des SZMSZ muss im Fachbereichsrat beraten und die erforderlichen Ma\u00dfnahmen getroffen werden (Beschluss in eigener Zust\u00e4ndigkeit, Entsendung eines Gremiums etc.).<\/p> <p>13.3. Die Organisations- und Betriebsordnung des Departements sowie deren Anh\u00e4nge wurden im September 2014 vom Departementsrat genehmigt. Es wurde in der Sitzung am 17. besprochen und angenommen und an den Dekan der \u00c1OTK geschickt. dem Fakult\u00e4tsrat zur Genehmigung vorgelegt.<\/p> <p>13.4. Das SZMSZ des Fachbereichs und seine Anlagen treten in Kraft, wenn der Dekan der Universit\u00e4t nicht innerhalb von 15 (im ersten Fall 30) Tagen Einspruch erhebt.<\/p> <p>13.5. Mit Inkrafttreten dieser SZMSZ verliert das ab Februar 2012 g\u00fcltige Dokument \u201eOrganisations- und Betriebsordnung der Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und Klinik der Veterin\u00e4rmedizinischen Fakult\u00e4t\u201c und seiner Anlagen ihre G\u00fcltigkeit.<\/p> <p>13.6. Alle Mitarbeiter der Abteilung haben diese SZMSZ innerhalb von 15 Tagen zu lesen, zur Kenntnis zu nehmen und dies durch Unterschrift zu best\u00e4tigen. Bereichsleiter sind verpflichtet, neue Mitarbeiter mit dem SZMSZ vertraut zu machen. Mit ihrer Unterschrift best\u00e4tigen die Mitarbeiter, dass dies geschehen ist.<\/p> <p>13.7. Die Gesch\u00e4ftsordnung der Abteilung ist in 5 Exemplaren wiedergegeben. Sie werden erhalten:<\/p> <p>&#8211; der Abteilungsleiter (1);<\/p> <p>&#8211; die Abteilungsleiter (3)<\/p> <p>&#8211; das Abteilungsarchiv (1);<\/p> <p>Letztere Kopie ist im Fachbereichssekretariat so aufzubewahren, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs bei Bedarf darauf zugreifen k\u00f6nnen.<\/p> <p>13.8. Aggregierte Liste der SZMSZ-Anh\u00e4nge:<\/p> <p>Nr. 1 Anhang (P\u00e4dagogischer Anhang): Die unterrichteten F\u00e4cher, die Dozenten der F\u00e4cher, die Anzahl der Stunden, die Stellung der F\u00e4cher in der Ausbildung, die Struktur der Ausbildung, die Aufgaben und der Name des Bildungsbeauftragten der Abteilung.<\/p> <p>Anlage Nr. 2 (Organisationsanlage): Die Organisationseinheitsleiter der Abteilung, deren Stellvertreter sowie die Mitarbeiter der Abteilung nach ihrem Arbeitsplatz. Die Namen der Mitglieder des Fachbereichsrates.<\/p> <p>Anhang Nr. 3: St\u00e4ndige Aussch\u00fcsse und ihre Zust\u00e4ndigkeiten.<\/p> <p>Nummer 4 Anhang (Klinische Dienstordnung): Klinische Arbeitsordnung, Besondere Pflichten der Klinikleitung, Tierklinikordnung, Pflichten der Diensthabenden,<\/p> <p>die Aufgaben und der Name des diensthabenden Beamten der Abteilung.<\/p> <p>Nr. 5 Anhang (Verwaltungsordnung): Detaillierte Regelungen und Verantwortliche f\u00fcr die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben.<\/p> <p>Anlage Nr. 6 (Wirtschaftsordnung): Ressortwirtschaftliche Zust\u00e4ndigkeiten und deren Regelung, Aufgaben und Name des Ressortwirtschaftsleiters, Aufgaben und Name des Ressortwirtschaftsleiters, verantwortliche Aufgaben und Name des Ressortversuchstieres, Aufgaben und Name des Abteilungsleiters f\u00fcr Chemie, Aufgaben und Name des Abteilungsbibliothekars.<\/p> <p>Nr. 7 Anlage Aufgaben und Namen der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Brandschutz und Unfallverh\u00fctung, Sonderregelungen f\u00fcr den Fachbereich Verm\u00f6gensschutz.<\/p> <p>Aufgaben der Feuerpolizei: Organisation und kontinuierliche Kontrolle, dass die Mitarbeiter der Abteilung die Regeln und Anweisungen der Feuerpolizei befolgen, an der Ausbildung der Feuerpolizei teilnehmen und die grundlegenden Brandschutz- und Feuerl\u00f6schmethoden kennen und beherrschen. Seine Aufgabe besteht darin, die feuerwehrtechnischen Ger\u00e4te und Werkzeuge der Abteilung im Dauereinsatz zu halten und deren Funktionsf\u00e4higkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unabh\u00e4ngig von den allgemeinen Vorschriften ist er auch daf\u00fcr verantwortlich, die Schl\u00fcssel, die im Falle eines Feueralarms den Zugang zu allen R\u00e4umen der Abteilung erm\u00f6glichen, am Tor der Anstalt in der Istv\u00e1n utca (wobei die entsprechenden T\u00fcren deutlich gekennzeichnet sind) anzubringen. Sie m\u00fcssen alle zwei Monate die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aufbewahrung dieser Schl\u00fcssel, das Hinzuf\u00fcgen neuer Schl\u00fcssel und den Austausch alter Schl\u00fcssel im Falle eines Schlosswechsels \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p> <p>Ihre Aufgabe ist es, neue Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn in Brand- und Arbeitsschutzschulungen zu unterweisen.<\/p> <p>Nr. 8 Anhang: Stellenbeschreibungen.<\/p> <p>Die Fachbereichs-SzMSz und ihre Anh\u00e4nge wurden im September 2014 vom Fachbereichsrat einstimmig angenommen. auf seiner 17. Sitzung<\/p> <p>Dieses SZMSZ wurde im Dezember 2014 vom Fakult\u00e4tsrat genehmigt. auf seiner Sitzung am 16., dem Datum der Umsetzung des SZMSZ.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Universit\u00e4t f\u00fcr Veterin\u00e4rmedizin Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und ihre Klinik ORGANISATIONS- UND BETRIEBSREGELN 1. Allgemeiner Teil Die Abteilung f\u00fcr Innere Medizin und Klinik der Veterin\u00e4rmedizinischen Fakult\u00e4t ist eine eigenst\u00e4ndige Organisationseinheit, die p\u00e4dagogische, wissenschaftliche Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben wahrnimmt. 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