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Klausur

Bemerkungen bezüglich der Klausur:

Der Zeitpunkt der Klausur wird in der ersten Semesterwoche in der Vorlesung und auf der Webseite mitgeteilt. Die Klausur ist erfolgreich, wenn mindestens 60% (18 Punkte) der maximalen Leistung (30 Punkte) erreicht wurde. Im Falle einer nicht erfolgreichen Klausur muss eine Nachholklausur geschrieben werden. Die Themen der Nachholklausur sind die selben wie bei der ersten Klausur. Die korrigierten Klausurarbeiten können in einem von dem Lehrstuhl gegebenen Zeitpunkt eingesehen werden. Wenn die Nachholklausur nicht erfolgreich ist, muss für die Akzeptierung der Veterinärbiochemie 1. die letzte, schriftliche Nachholmöglichkeit, die sog. Semesterprüfung vom gesamten theoretischen Stoff des Semesters am Ende des Semesters bestanden werden. Die Hürde für die Akzeptierung liegt bei der Nachholklausur und bei der Semesterprüfung auch bei 60% der maximalen Leistung. Wenn die Semesterprüfung nicht bestanden ist, wird der theoretische Teil nicht absolviert, wird also kein Unterschrift gegeben und wird das Semester nicht akzeptiert. Auch wenn jemand an der Klausur, an der Nachholklausur oder an der Semesterprüfung aus irgendeinem Grund nicht teilgenommen hat, werden keine zusätzliche Termine angeboten. In einem solchen Ausnahmefall, wenn jemand dauerhaft im Krankenhaus behandelt werden muss, soll eine ärztliche Bescheinigung darüber spätestens 3 Tage nach der Klausur zum Lehrstuhl gesendet werden. Danach wird es von den Mitarbeitern der Biochemie-Abteilung entschieden, ob eine weitere Nachholmöglichkeit angeboten werden kann.

Auch eine erfolgreiche Klausur kann wiederholt werden (um eine bessere Note zu bekommen), aber in diesem Fall wird das Ergebnis der Nachholklausur in Betracht genommen. Eine erfolgreiche Klausur kann an einer Semesterprüfung nicht verbessert werden.

Die Klausurarbeit soll ausschließlich mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber geschrieben werden. (Wenn die Strukturformel zuerst mit Bleistift gezeichnet wurden, müssen sie vor der Abgabe der Klausur noch mit Kugelschreiber übergeschrieben werden.) Vor Beginn einer Klausur ist ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild offen auf den Platz zu legen, damit das Aufsichtspersonal die Kontrolle stichprobenweise durchführen kann. Die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (geschriebene oder gedruckte Aufzeichnungen -„Spickzettel“-, Bücher; ebenfalls als Täuschungsversuch gelten das Sprechen (Flüstern) und jede Art der Verständigung mit anderen Prüfungsteilnehmern während der Klausur), aber auch der Versuch hierzu gilt als Täuschungsversuch. Während der Klausurarbeit gilt ein absolutes Verbot für elektronische Geräte – auch wenn sie ausgeschaltet sind – (wie z.B. Handys, Notebooks, MP3-Player u.ä.)!

Jeder Verstoß gegen diese Anordnungen gilt als Täuschungsversuch und wird mit Ausschluss aus dem Klausurschreiben geahndet! Die Klausur wird in diesem Fall mit 0 Punkt bewertet.