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Klasusuren

In beiden Semestern werden die Studenten in Form von schriftlichen Klausuren aus ausgewählten Materialteile nachgefragt. Hauptziel der ausgewählten Materialteile und der Struktur der Klausuren ist Teil der Abschlussprüfung zu demonstrieren, und auf eine ständige Verarbeitung des Lehrmaterials zu motivieren.

  • 3 Klausurarbeiten werden in jedem Semester geschrieben. Die Klausurtermine können nicht verändert werden!
  • Mit einer Klausurarbeit können höchstens 20 Punkte erreicht werden (unter 10: nicht bestanden; unter 7: nicht-bestanden und nachzuholen).
  • Die Ergebnisse der Klausurarbeiten werden rechtzeitig am Aushang vor dem Sekretariat und auf der Homepage des Lehrstuhles mit dem Code der Prüflinge bekannt gegeben.
  • Die Klausurarbeiten dürfen nur für eine bestimmte Zeit in dem Sekretariat eingesehen werden.

Aufbau der Klasusurarbeiten

Alle Klausurarbeiten – gleich der Abschlussprüfung am Ende des Semesters – bestehen aus drei Teilen.

  1. Multiple-Choice Test
    • 20 Fragen bezüglich Einzelheiten des Themas
    • Aus 4 möglichen Antworten die einzig Richtige auswählen
    • Ergibt 35% der Gesamtpunktzahl der Klausur.
  2. Abbildungsanalyse
    • Ausfüllen der fehlenden Beschriftung einer Abb.
    • Kurzfragen bezüglich des Themas beantworten.
    • Ergibt 15% der Gesamtpunktzahl der Klausur.
  3. Aufsatz (Essayfrage)
    • Das Thema bezieht sich auf den zur jeweiligen Klausur gehörenden Themenkreis.
    • Es ist kurz und knapp zu geschrieben (max. 2 Seiten)
    • Detaillierter Entwurf/Schlagwörtern mit logischem Aufbau sind empfohlen (Liste ohne Erklärung oder unstrukturierte Texte werden weniger Punkte bekommen!)
    • Die Klausuressayfrage übereinstimmen nicht unbedingt mit den Abschlussprüfungsfragen
    • Ergibt 50% der Gesamtpunktzahl der Klausur.

Regeln für Klausuren

Während der Klausurarbeiten müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Vor Beginn einer Klausur ist ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild offen auf den Platz zu legen.
  • Während der Arbeit dürfen die Prüflinge nur die von dem Lehrstuhl herausgegebenen Kugelschreiber benützen.
  • Taschen, Federmäppchen, Kleidungsstücke (wie z.B. Mützen, Jacken, Schale) sind im Vorraum zum Hörsaal abzulegen.
  • Die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (geschriebene oder gedruckte Aufzeichnungen -„Spickzettel“- und Bücher) oder nur der Versuch hierzu gilt als Täuschungsversuch. Während der Klausurarbeit gilt ein absolutes Verbot für elektronische Geräte – auch wenn sie ausgeschaltet sind – (wie z.B. Handys, Notebooks, Taschenrechner, MP3-Player, Walkmann u.ä.)!
  • Ebenfalls als Täuschungsversuch gelten das Sprechen (Flüstern) und jede Art der Verständigung mit anderen Prüfungsteilnehmern während der Klausur.
  • Um für die Prüfung den ungestörten Ablauf zu gewährleisten, darf kein Tier während der Klausurarbeit in den Hörsaal mitgebracht werden.
  • Verlassen des Klausurraumes (verboten auch kurzfristig, z.B.: Toilettengang) bedeutet automatisch das endgültige Ende des Schreibens.

Jeder Verstoß gegen diese Anordnungen gilt als Täuschungsversuch und wird durch Ausschluss von der Prüfung geahndet und über die Ereignissen wird das Studentensekretariat offiziell informiert! Die Klausur wird in diesem Fall mit 0 Punkt bewertet.

Wir empfehlen um unnötige Konflikte und evtl. Missverständnisse während der Prüfung vorzubeugen, sich vor der Austeilung der Fragebögen zu vergewissern, dass in der unmittelbaren Umgebung eines jeden Prüflings keine nichtzugelassene Hilfsmittel befinden.

Klausurenverzeichnis

sieh hier

Nachholklausur

  • Klausuren mit weniger als 7 Punkten müssen unbedingt nachgeholt werden.
  • Gesamtpunktzahl kann mit dieser Verbesserungsmöglichkeit auch erhöht werden.
  • Nachholklausurtermine werden vom Lehrstuhl am Anfang des Semesters bekannt gegeben.
  • Höchstens 2 Klausurarbeiten können nachgeholt werden.
  • Die Anmeldung dazu läuft online bis 12 Uhr am letzten Arbeitstag bevor der Nachholklausur.
  • Nach der Nachholklausur gibt es keine Möglichkeit Klausuren zu wiederholen!