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Für Interessenten Gebührenliste für Neuzulassungen
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Gebührenliste für Neuzulassungen

Bewerbungsgebühr: EUR 200,‑
Immatrikulationsgebühr:  EUR 220,‑
(Zu entrichten lediglich einmal, mit den Studiengebühren des 1. Semesters.)

Studiengebühren/Jahr: EUR 12.480,-

Zu entrichten wie folgt:

  • kurz nach der Zulassung, ca innerhalb drei Wochen (Datum im Brief) EUR 700,-  (Deposit, um sich den Studienplatz zu sichern)
  • bis zum 20. August zu ergänzen auf EUR 7.920,-  (EUR 7700,‑ Studiengebühr WS + EUR 220,‑ Immatrikulationsgebühr)
  • im Januar EUR 4.780,- (Studiengebühr des 2. Semesters)
  • Gebühr für das klinische (11.) Semester: EUR 5.490,-

Die Gebühren sind für je ein Semester im Voraus zu entrichten. Für das 2.–11. Semester ist keine separate Anzahlung notwendig. Bei Rückziehen der Bewerbung vor der Immatrikulation werden die bereits gezahlten Studiengebühren (bis auf ein Deposit in Höhe von EUR 700,‑) zurückerstattet.

Sollte das Studium aus einem triftigen Grund vor dem 30. September (Wintersemester) bzw. dem 28. Februar (Sommersemester) unterbrochen werden, wird die Gebühr für die noch nicht angebrochenen Monate (bis auf ein Deposit in Höhe von EUR 700,‑ und der Immatrikulationsgebühr) anteilsmäßig zurückerstattet. Nach diesen Stichtagen erfolgt keine Rückzahlung. Die Rücküberweisung ist binnen 2 Wochen nach der Exmatrikulation zu beantragen.

Jegliche Gebühren sind bitte mit einem Vermerk (Angabe des Namens des Bewerbers und Vet. Med.) auf folgendes Konto zu überweisen (die Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Einzahlers):

„Global International Studies AG“

Kontonummer (IBAN): HU34-10300002-10686937-48820011

MKB Bank (H‑1056 Budapest, Váci u. 38., Ungarn)

Swift (BIC) Kod: MKKBHUHB

Bitte keine Checks senden!

 

 Zeitenteilung

  • Herbstsemester: Anfang September — Mitte Dezember, gefolgt von einer Prüfungsperiode von 6 Wochen.
  • Frühjahrsemester: Anfang Februar — Mitte Mai, gefolgt von einer Prüfungsperiode von 6 Wochen.

    RÜCKERSTATTUNG

    Bei Rückziehen der Bewerbung vor der Immatrikulation werden die bereits gezahlten Studiengebühren (bis auf die Kaution von EUR 700,-) und die Immatrikulationsgebühr zurückerstattet.

    Sollte das Studium aus einem triftigen Grund vor dem 30. September 2023 (Wintersemester) bzw. 28. Februar 2024 (Sommersemester) abgebrochen werden, wird die Studiengebühr für die noch nicht angebrochenen Monate (bis auf die Kaution von EUR 700,-) anteilsmäßig zurückerstattet. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Studiengebühr des Semesters / 5. Die Rückerstattung ist binnen 2 Wochen nach der Studienunterbrechung zu beantragen. Nach diesen Stichtagen werden keine Anträge angenommen.