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Für Studenten Aktuelles Anerkennung früherer Leistungen

Anerkennung früherer Leistungen

Studierende können einen Antrag auf Anerkennung von einem Fach stellen, wenn sie zuvor einen Kurs auf Hochschulniveau absolviert haben, dessen Inhalte sich zu mindestens 75 % mit dem entsprechenden UVMB-Fach überschneiden.

Alle Anträge auf Anerkennung werden im Einzelfall geprüft!

Wiederholte Einreichungen, unvollständige Anträge oder Anträge, die falsche oder irreführende Angaben enthalten, werden automatisch abgelehnt.

 

                                                                   DER ABLAUF DES ANERKENNUNGSVERFAHRENS

Bitte halten Sie sich strikt an die nachstehenden Richtlinien. Anträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

 

SCHRITT 1: Regeln und Vorschriften

Bitte lesen Sie den Lehrplan der UVMB sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass Sie ihn vollständig verstanden haben, bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung von einem Fach stellen.

Damit eine Anerkennung gewährt werden kann, müssen die entsprechenden Studienleistungen eine inhaltliche Übereinstimmung von mindestens 75 % aufweisen. Darüber hinaus müssen auch die folgenden Elemente vergleichbar sein:

Gesamtzahl der Kontaktstunden
Aufbau und Inhalt der Laborveranstaltungen
Prüfungsformat und Bewertungsanforderungen
EAEVE-spezifische akademische Erwartungen
Wir bitten Sie, Anträge auf Anerkennung nur dann einzureichen, wenn Sie sicher sind, dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sind.

Damit eine Anerkennung gewährt werden kann, müssen die entsprechenden Studienleistungen eine inhaltliche Übereinstimmung von mindestens 75 % aufweisen. Darüber hinaus müssen auch die folgenden Elemente vergleichbar sein:

Gesamtzahl der Kontaktstunden
Aufbau und Inhalt der Laborveranstaltungen
Prüfungsform und Bewertungsanforderungen
EAEVE-spezifische akademische Erwartungen
Wir bitten Sie, Anerkennungsanträge nur dann einzureichen, wenn Sie sicher sind, dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sind.

Einreichungsfristen: 10. September und 10. Februar.

Nach Ablauf einer Frist eingereichte Anträge auf Anerkennung werden im anschließenden Prüfungszeitraum für das folgende Semester bewertet.
Ein am 11. September eingereichter Antrag wird beispielsweise als vorzeitige Einreichung für die Frist am 10. Februar behandelt.

SCHRITT 2: Zulassung

Es werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die von zugelassenen Studierenden eingereicht werden.

SCHRITT 3: Kursunterlagen

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen bei der Zulassungsstelle unter [Click to see email] ein.

Der Notenspiegel muss gestempelt und unterschrieben oder als notariell beglaubigte Kopien vorliegen.

Erforderliche Unterlagen:

Lehrplan des abgeschlossenen Ausbildungsprogramms (obligatorisch) BEISPIEL
Notenspiegel (obligatorisch)
Wochenplan für jedes Fach, für das eine Anerkennung beantragt wird (obligatorisch) BEISPIEL
Diplom/Abschlusszeugnis (optional, sofern das Programm abgeschlossen wurde)
Frist: 10. September und 10. Februar. Nach Ablauf der Frist eingereichte Anträge auf Anerkennung werden im anschließenden Prüfungszeitraum für das folgende Semester geprüft.

SCHRITT 4: Überprüfung der Unterlagen, Vorprüfung

Die Zulassungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und stellt fest, ob diese ausreichend sind.
Falls erforderlich, werden Sie aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen, oder es wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren können.

SCHRITT 5: EINREICHUNG EINES ANTRAGS AUF FACHBEFRIEDUNG

Sie erhalten eine E-Mail mit einer Auflistung der Fächer, für die Sie Anträge auf Anerkennung stellen können.

Jeder Fachname in der E-Mail ist ein direkter Link zum entsprechenden Formular für den Antrag auf Anerkennung. Für jedes Fach wird ein separater, einmaliger Bestätigungscode bereitgestellt. Bei der Einreichung eines Antrags müssen Sie den dem jeweiligen Fach zugewiesenen Bestätigungscode verwenden.

Über die bereitgestellten Links und Bestätigungscodes können Sie Anträge auf Anerkennung von bestimmten Fächern für die in Frage kommenden Fächer einreichen. Nach jeder erfolgreichen Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Die Einreichung eines Antrags garantiert keine Genehmigung; jeder Fall wird von der zuständigen akademischen Abteilung geprüft.

SCHRITT 6: Bearbeitung der Anträge
Eingereichte Anträge durchlaufen mehrere administrative Prüfungsstufen, bevor sie zur endgültigen Entscheidung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet werden.

SCHRITT 7: Benachrichtigung über die Entscheidung
Offizielle Entscheidungen werden erst getroffen, nachdem alle eingereichten Anträge des Studierenden geprüft wurden.

Die Bescheide werden an die registrierte E-Mail-Adresse des Studierenden gesendet.

SCHRITT 8: EINSPRUCH
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich nach der Immatrikulation an den zuständigen Fachbereich wenden.

Eine erneute Einreichung ist nur zulässig, wenn der Antrag durch wesentlich neue oder erheblich abweichende Unterlagen belegt werden kann.