Standardansicht

Prüfungsordnung

Jede Prüfung kann mehrmals angetreten werden:

  • dreimal in der aktuellen Prüfungsperiode, d.h. zu dem im Curriculum angegebenen Zeitpunkt, direkt im Anschluss an jenes Semester, in welchem das Teilgebiet gelehrt wurde (Ende Dezember – Anfang Februar bzw. Ende Mai – Ende Juni). Versäumte Möglichkeiten können nicht in einer späteren Periode nachgeholt werden, diese sind verloren!
  • insgesamt zwei weitere, verschobene Möglichkeiten für eine Prüfung stehen innerhalb folgender Perioden zur Verfügung:
    • vom 1. Dezember bis Anfang Februar
    • vom 2. Mai bis Ende Juni

(für die Fächer des 4. Semesters innerhalb einer Woche vor bzw. nach Beginn des Studienjahres).

Die Anzahl der angetretenen Fächer innerhalb der Prüfungsperioden ist nicht limitiert.

Die Hauptprüfung eines Faches ist die erste in der aktuellen Prüfungsperiode. Wird diese Prüfung nicht bestanden oder versäumt, so kann der Student in derselben Prüfungsperiode zwei Wiederholungsprüfungen ablegen, wenn im Neptun noch erreichbare Termine und freie Plätze sind. Die letzte Woche der Prüfungsperiode steht i.d.R. lediglich für Wiederholungsprüfungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie diese Einschränkungen bei der Erstellung Ihres individuellen Prüfungsplanes! Es ist Ihre Verantwortung die gegebenen Chancen gut zu nutzen! Der zeitliche Mindestabstand zwischen den Prüfungen kann vom Lehrstuhlinhaber des gegebenen Faches festgelegt werden.

In Fächern, die sich über mehrere Semester erstrecken, können die Prüfungen akkumuliert werden. Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Prüfungen in einer, dem Lehrfach entsprechenden strengen thematisch-chronologischen Reihenfolge abgelegt werden. Dies bedeutet, dass zunächst die erste der verschobenen Prüfungen abgelegt werden muss und erst danach kann die nächste (verschobene) Prüfung des Faches angetreten werden. Obwohl also die Prüfungen auf die Verantwortung des Studenten (!) verschoben werden können, darf keine Prüfung übersprungen oder ausgelassen werden. Des Weiteren ist die Prüfung in Veterinär- und Lebensmittelchemie vor dem Biochemie-Rigorosum abzulegen.

Es ist nicht möglich das 5. Fachsemester anzutreten, ohne alle Prüfungen (sowohl Praktikumsnoten, als auch Abschlussprüfungen) der Fachsemester 1. – 4. abgelegt zu haben.

Nach drei „ungenügenden“ Ergebnissen des Fach(abschnitt)es kann (unter [Click to see email]) ein anderer Prüfer beantragt werden, wenn die ersten drei Versuche von derselben Lehrkraft bewertet wurden.

Sollten die 3+3 Prüfungsmöglichkeiten für ein Fach ausgeschöpft sein, so ist die Unterbrechung des regulären Studiums und eine inaktive Registration notwendig. Als Alternative kann der Student unter [Click to see email] bis Mitte September bzw. Mitte Februar den erneuten Besuch des Faches beantragen. Der Besuch eines Lehrfach(abschnitt)es ist max. zweimal möglich.

Es ist keine erneute Studiengebühr zu zahlen, wenn der Student lediglich auf die Wiederholung einer (oder mehrerer) Prüfung(en) wartet, ohne die Verpflichtung

/ Möglichkeit zu haben an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen (= „inaktiver Status“). In solch‘ einem Fall ist eine sog. Wiederholungs-Registrationsgebühr in Höhe von EUR 300,-/Jahr zu entrichten und eine Registration für das Semester beim Studentensekretariat (zumindest per Email) bis Mitte September und Februar vorzunehmen. Die unverbrauchten Prüfungschancen der regulären Studienperiode verstreichen, aber der Student erhält ab Oktober und März je 2 Prüfungschancen pro Lehrfach und Semester. Diese können zu den vom Lehrstuhl im Neptun-System für inaktive Studenten veröffentlichten Terminen, auch ausserhalb der Prüfungsperioden in Anspruch genommen werden. Ohne Anmeldung ist die Teilnahme an der Prüfung auch für inaktive Studenten nicht genehmigt. Eine Reaktivierung (Registration zum Teil- oder Vollzeit-Status) ist während des Semesters nicht möglich und wird i.d.R. nur zum Wintersemester genehmigt.

Der Besuch von Praktika ist während des inaktiven Semesters nicht genehmigt. Teilzeitstudenten wird auf Antrag des Studenten der Besuch von lediglich einzelnen Lehrveranstaltungen (gegen eine gesonderte Gebühr) evtl. ermöglicht. Ein Antrag ist bis Mitte September bzw. Mitte Februar unter [Click to see email] zu stellen. Bei dem erneuten Besuch eines Lehrfaches sind die früher erreichten Teilergebnisse (Testate, Unterschrift usw.) des gegebenen Faches ungültig. Es gelten für das gegebene Fach die Regeln und Prüfungstermine der regulären Studenten – für die anderen Fächer die der inaktiven.