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Studentenstatus Informationen

 

1. Wenn Sie ein regulärer Student (z.B. im zweiten Studienjahr) sind, aber einige Fächer (z.B. „Biochemie 1”) erneut besuchen, dann gelten für ALLE Lehrveranstaltungen dieselben Regeln (Präsenzpflicht, Prüfungstermine usw.), wie für die regulären Studenten. Der Besuch eines Lehrfach(abschnitt)es ist max. zweimal möglich. Ein Antrag auf erneutem Fachbesuch ist bis Mitte September bzw. Mitte Februar unter [Click to see email] zu stellen. Bei dem erneutem Besuch eines Lehrfaches sind die früher erreichten Teilergebnisse (Testate, Unterschrift usw.) des gegebenen Faches ungültig. Die zusätzliche Gebühr hängt von der (Art und) Anzahl der besuchten Lehrfächer ab, i.d.R. EUR 1.830,-/Fach/Semester.

 

2. Wenn Sie „lediglich” einen regulären Vollzeit-Status haben, aber einige Prüfungen nachholen müssen oder verschoben haben, dann orientieren Sie sich bitte im Neptun-System an Terminen der Nachholprüfungen. Die Teilnahme an Praktika, dessen Prüfung nachgeholt werden muss, ist nicht genehmigt. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

3. Wenn Sie einen inaktiven Studentenstatus haben, so achten Sie bitte auf die für Inaktiven angebotenen Termine. Die für reguläre Studenten angebotenen Plätze stehen Ihnen i.d.R. nicht zur Verfügung, obwohl es evtl. die gleichen Termine sind. Gebühr: EUR 300,-/Jahr

 

4.  Wenn Sie einen Teilzeitstatus beantragt und bewilligt bekommen haben, dann gelten NUR für das gegebene Fach, für welches Sie registriert wurden dieselben Regeln (Präsenzpflicht, Prüfungstermine usw.), wie für die regulären Studenten. Für alle anderen Fächer sind die Regeln der inaktiven Studenten zutreffend. Bei dem erneutem Besuch eines Lehrfaches sind die früher erreichten Teilergebnisse (Testate, Unterschrift usw.) des gegebenen Faches ungültig. Der Besuch eines Lehrfach(abschnitt)es ist max. zweimal möglich. Gebühr hängt von der (Art und) Anzahl der besuchten Lehrfächer ab, i.d.R. EUR 500,- oder EUR 1.830,-/Fach/Semester.

 

5. Wenn Sie einen individuellen Studienplan haben, z.B. wegen Zulassung als Quereinsteiger, dann kontaktieren Sie bitte das Studentensekretariat für detaillierte Informationen.

 

Sollten Sie sich über Ihren Studentenstatus nicht sicher sein, dann kontaktieren Sie bitte das Studentensekretariat!