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Abteilungsordnung

Die Universität für Veterinärmedizin

Abteilung für Innere Medizin und ihre Klinik

ORGANISATIONS- UND BETRIEBSREGELN

1. Allgemeiner Teil

Die Abteilung für Innere Medizin und Klinik der Veterinärmedizinischen Fakultät ist eine eigenständige Organisationseinheit, die pädagogische, wissenschaftliche Forschungs- und Dienstleistungsaufgaben wahrnimmt. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Sinne der den Fachbereichen der Universität eingeräumten Autonomie im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung nach Maßgabe der vorliegenden Organisations- und Betriebsordnung, die auf der Grundlage der Organisations- und Betriebsordnung der Veterinärmedizinischen Fakultät (im Folgenden: Fakultät) erstellt wurde SZMSZ/.

1.1. Name der Abteilung: Abteilung für Innere Medizin und Klinik.

1.2. Hauptsitz: Budapest VII. István-Straße 2.

1.3. Sein Stempel: Veterinärmedizinische Fakultät, Abteilung für Innere Medizin und Klinik mit Rundschreiben.

Die Abteilung als Teil der ungarischen Veterinärausbildung basiert auf ihrer mehr als zweihundertjährigen Tradition und der Arbeit ihrer berühmten Ausbilder (Sándor Tolnay, József Hoffner, Vilmos Zlamál, Ákos Azary, Ferenc Hutyra, insbesondere aber József Marek und János Mócsy). ), der maßgeblich an der Entwicklung des Wissenschaftsbereichs beteiligt war. Er setzt seine Aufgaben auf deren Grundlage und in deren Befolgung um.

1.4. Der Abteilung sind angeschlossen:

-auf der Grundlage ihrer Anstellung die Dozenten, Forscher, Fachkräfte (Tierärzte) und sonstigen Mitarbeiter des Fachbereichs,

-Studierende der Lehrveranstaltungen des Fachbereichs,

-Studierende, die an Abteilungspraktika oder berufsbegleitenden Ausbildungen sowie Bereitschaftsdiensten teilnehmen,

-Studierende der Wissenschaftlichen Studierendengruppe, die am Fachbereich wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben,

– die Abteilungsdemonstratoren, Veterinärpraktikanten, Doktoranden

-betitelte Dozenten und Gastdozenten des Fachbereichs,

– Mitarbeiter, die in Vollzeit oder Teilzeit mit einem Provisionsvertrag beschäftigt sind,

-Studenten der von der Universität organisierten Fachstudiengänge und Weiterbildungskurse für Veterinärmedizin und

Teilnehmer

2. Aufgaben der Abteilung

Die vom Fachbereich unterrichteten Pflichtfächer sind folgende:

– Veterinärmedizinische Innere Medizin

-Veterinärmedizinische Diagnostik

– die Grundlagen der Patientenuntersuchung und Patientenversorgung

-Veterinärmedizinische Propädeutik

Die Abteilung übernimmt die Lehre in diesen Fächern, die Organisation der Ausbildung, die Entwicklung von Bildungsrahmen und -formen sowie die mit diesen Fachgebieten verbundenen Forschungsarbeiten und Dienstleistungsaktivitäten auf der Grundlage des universitären Bildungsprogramms und der einschlägigen allgemeinen Rechtsvorschriften. Die Aufgaben der Abteilung lassen sich wie folgt gruppieren:

– Aus- und Weiterbildung;

-Forschung;

– Serviceaufgaben;

-Abteilungsverwaltungsaufgaben;

– Wirtschaftsarbeit;

– andere Aufgaben;

2.1. Die detaillierte Liste der von der Abteilung unterrichteten Fächer, die Dozenten der Fächer, die Anzahl der Stunden der Fächer und ihre Stellung im Bildungsprozess sowie der Name des Bildungsbeauftragten der Abteilung (siehe später) finden Sie in Nr. 1. im Anhang enthalten.

2.2. Spätere Kapitel des SZMSZ befassen sich mit einer detaillierteren Regelung der Forschungsarbeit im Fachbereich.

2.3. Das Klinikum, das ein integraler Bestandteil der Abteilung ist, und seine drei bzw. vier Einheiten (siehe unten) nehmen neben Lehr- und Forschungsaufgaben auch Dienstleistungsaufgaben wahr. In diesem Rahmen führen die Tierärzte der Abteilung diagnostische und kurative Tätigkeiten in der Klinik durch, stehen im Einklang mit der Tiergesundheitsorganisation der Hauptstadt rund um die Uhr zur Verfügung und stehen Tierärzten und Tierhaltern mit fachkundiger Beratung zur Verfügung.

Eine detailliertere Beschreibung der Zuständigkeiten der Abteilung finden Sie in den späteren Kapiteln dieses SZMSZ.

3. Organisation und Leitung der Abteilung

3.1. Die Abteilung besteht wie folgt aus drei nicht unabhängigen Abteilungen und einer Gruppe.

-Krankenhausabteilung

– Fachkliniken und Ambulanz

– Abteilung für instrumentelle Diagnostik

-Abteilungsverwaltungsgruppe (im Folgenden Sekretariat)

Die klinischen Einheiten nehmen ihre Aufgaben im Rahmen des Betriebs der Kleintierklinik auf der Grundlage ihrer Ordnung gemeinsam mit den Patientenversorgungsabteilungen der anderen klinischen Abteilungen wahr.

3.1. Der Fachbereichsrat entscheidet über die Bildung und Auflösung selbstständiger Organisationseinheiten (Abteilungen, Gruppen) innerhalb des Fachbereichs. Im Hinblick auf die Tätigkeit, Leitung und den Auftrag der unselbstständigen Organisationseinheiten obliegt der Fakultät SZMSZ51. und 52 sowie der spätere Punkt dieser Verordnung sind die maßgeblichen Regeln. Bei den aufgeführten Einheiten wird der Abteilungsleiter auf Empfehlung des Abteilungsleiters vom Abteilungsrat ernannt, während der Abteilungsleiter innerhalb der Abteilung vom Abteilungsleiter ernannt wird. Bezüglich der Pflichten von Führungskräften gelten die Regelungen des § 52 der Fakultätsordnung sowie die nachfolgenden Punkte dieser Verhaltensordnung.

3.2. Die Stellvertreter der Referatsleiter (in Ziffer 3.1) und die Abteilungsleiter werden von der Abteilungsleitung nach vorheriger Rücksprache mit den Referatsleitern und den Funktionären des Fachbereichsrates ernannt. Ihre Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen des Referatsleiters und sie vertreten ihn in seiner Abwesenheit. Ihre weiteren Pflichten ergeben sich aus den späteren Punkten dieser SZMSZ.

Die Liste der Führungskräfte, ihrer Stellvertreter und nachgeordneten Mitarbeiter nicht selbstständiger Organisationseinheiten finden Sie in Nr. 2. im Anhang enthalten.

4. Leitung der Abteilung

4.1. Das führende Organ der Abteilung ist der Abteilungsrat. Der Fachbereichsrat wird von der Fachbereichsversammlung der Fakultät SZMSZ IV gewählt. gemäß den Bestimmungen von Kapitel 6, Absatz B/a, Absatz 44. Hinsichtlich ihrer Arbeitsweise und Verantwortlichkeiten ist die Fakultät SZMSZ44 bei der Wahl ihrer Funktionäre zuständig. und die Absätze 45 und 74 von Kapitel V sind die Leitlinien. An der Arbeit des Fachbereichsrates beteiligen sich auch studentische Vertreter der vom Fachbereich unterrichteten Jahrgänge unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen der Fakultät SZMSZ. Die gewählten Mitglieder und Funktionäre des Fachbereichsrates sind in Nr. 2 aufgeführt. ist im Anhang beschrieben.

4.2. Der Fachbereichsrat kann (ständige und/oder ad hoc) Ausschüsse zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben oder bei Bedarf mit einem ständigen Mandat gemäß den Bestimmungen der §§ 70 und 86 des Fakultäts-SZMSZ einrichten. Auf Beschluss des Fachbereichsrates können sich auch Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten und Vertreter von Partnerinstitutionen an der Arbeit dieser Gremien beteiligen. Der Fachbereichsrat bestimmt das Verfahren, den Aufgabenumfang und die Rechte der Kommissionen. Die ständigen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in Art. 3 festgelegt. ist im Anhang beschrieben.

4.3. Hinsichtlich der Einrichtung und Durchführung von Fachbereichsmitarbeiterversammlungen ist die Fakultät SZMSZ IV zuständig. Kapitel 46 und Kapitel V 74 sind die Richtlinien.

4.4. Leiter der Abteilung ist der Abteilungsleiter, der von der Fakultät SZMSZ IV ernannt wird. Gemäß Kapitel 47 und Kapitel V Absätze 89 und 90 beauftragt der Rektor die Anhörung der Stellungnahme des Fachbereichsrates auf der Grundlage des Vorschlags des Senats der Universität. Die Aufgaben des Fachbereichsleiters richten sich grundsätzlich nach § 48 der Fakultäts-SZMSZ, können jedoch durch Beschluss des Fachbereichsrates um weitere Aufgaben erweitert werden.

4.5. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 49 und 90 der Fakultäts-SZMSZ wird der stellvertretende Fachbereichsleiter vom Fachbereichsleiter mit der Anhörung der Stellungnahme des Fachbereichsrates beauftragt.

Im Falle der Abwesenheit des Abteilungsleiters sind seine Pflichten dieselben wie die Pflichten des Abteilungsleiters gemäß § 49 der Fakultäts-SZMSZ;

4.5.1. Ist der stellvertretende Fachbereichsleiter aufgrund einer Verhinderung in Abwesenheit des Fachbereichsleiters nicht in der Lage, den Fachbereich zu leiten, übernimmt der Oberstudienrat kommissarisch – für die Dauer von maximal vier Wochen – die Leitung des Fachbereichs. In diesem Fall umfassen die Aufgaben und Befugnisse des kommissarischen Abteilungsleiters nur die notwendigsten Verwaltungsaufgaben. Sind der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter auch nach Ablauf der vier Wochen an der Wahrnehmung der Aufgaben des Abteilungsleiters verhindert, muss der Abteilungsrat zusammentreten und über die Befugnisse entscheiden, die der kommissarische Abteilungsleiter ausüben kann.

5. Zuständigkeiten der Fachbereiche

5.1. Die Abteilungen der Abteilung führen ihre Arbeit integriert durch und teilen die Aufgaben der Abteilung so auf, dass der Teil der der Abteilung als Ganzes zugewiesenen Aufgaben, die der jeweiligen Einheit zugewiesen sind, unabhängig organisiert und ausgeführt wird. Die Abteilungseinheiten sind nicht scharf voneinander getrennt. In begründeten Fällen ersetzen sich Mitarbeiter verschiedener Einheiten gegenseitig oder derselbe Mitarbeiter kann Aufgaben in mehreren Einheiten wahrnehmen.

5.2. Die Krankenhausabteilung, die Klinik- und Ambulanzabteilung und die Abteilung für Instrumentelle Diagnostik: Diese Einheiten organisieren und führen selbstständig klinische Aktivitäten im Zusammenhang mit den Tierarten innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs durch. Im Rahmen dessen bereiten sie die Bereitstellung von Demonstrationsmaterial für Patienten im Zusammenhang mit der Ausbildung vor und verwalten es. (Patientenpräsentationen, studentische Kleingruppenausflüge, Demonstrationen klinischer Therapien, Klinikpraxen usw.). Die Mitarbeiter des Fachbereichs beteiligen sich an der Lehre von Pflicht- und klinischen Wahlfächern, Studierende führen Kleingruppenübungen durch und ihre Mitarbeiter beteiligen sich an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeit übernehmen sie die diagnostische Untersuchung, medizinische Behandlung und Nachbehandlung von Patienten, die auf der Station oder Station eintreffen, sowie die fachärztliche Beratung. Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, die geltenden tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und Gesetze einzuhalten. Bereichsleiter sind für die Organisation, Leitung und Kontrolle der Serviceaktivitäten verantwortlich. Die detaillierten Regeln der klinischen Tätigkeit im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit, einschließlich der besonderen Pflichten der Abteilungsleiter, sind in der Kleintierklinik-Geschäftsordnung, Anlage Nr. 4 des SZMSZ der Abteilung, enthalten.

5.4. Abteilung für Abteilungsverwaltung (im Folgenden „Sekretariat“): Die Hauptaufgabe der Einheit besteht darin, Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem täglichen Betrieb der Abteilung auszuführen. 9.4 dieser SZMSZ wird ihre Aufgaben in diesem Rahmen wahrnehmen. und Anhang Nr. 5 (Verwaltungsverfahren).

6. Die Einrichtung und der Betrieb von Abteilungsorganen,

sowie die Ernennung von Abteilungsleitern

Allgemeine Regeln

6.1. Die Einrichtung und der Betrieb von Fachbereichsgremien sowie die Bestellung von Fachbereichsleitern haben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen des Kapitels V der Fakultätsordnung zu erfolgen:

-Wahl der Mitglieder des Departementsrates (KARI SZMSZ 7o-74.

und Absätze 79);

-Bildung von Fachbereichsausschüssen (FAKULTÄT SZMSZ 70 und

Absätze 86);

– Rechtsstellung der Mitglieder des Fachbereichsrates (Absätze 76-81);

-Grundregeln für die Arbeitsweise der Gesamtpersonalversammlung und des Abteilungsrates (KARI SZMSZ

Absätze 82-85);

– Verfahrensregeln des Vorstands im Zusammenhang mit der Ernennung der Leiter der Abteilung und der Einheiten innerhalb der Abteilung (Absätze 47, 89-90 und 51-52, 90/A von KARI SZMSZ);

– Misstrauensverfahren gegen den Abteilungsleiter und seinen Stellvertreter (§ 93 KARI SZMSZ)

7. Regeln für die Wahl der in den Klinikrat entsandten Mitarbeiter der Abteilung

7.1. Gemäß § 31 Abs. 2 SZMSZ der Fakultät ist das Mitglied des Klinischen Rates von Amts wegen der Leiter der Abteilung.

7.2. Die Klinik entsendet außerdem einen zusätzlichen Veterinärpädagogen oder -forscher für 3 Jahre. Dieser Fachbereichsvertreter wird von den Veterinärpädagogen und -forschern des Fachbereichs in geheimer Wahl gewählt. Der Vertreter wird von einem dreiköpfigen Nominierungsausschuss empfohlen, der vom Fachbereichsrat eingesetzt wird. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Paragraph 93 des Kari SZMSZ können sie ein Misstrauensverfahren gegen diesen Vertreter einleiten

– 25 % der Veterinärausbilder und -forscher der Abteilung;

– der Abteilungsleiter;

– der Vorsitzende des Klinischen Rates;

7.3. Das Mitglied des Klinischen Rates, das das Personal des technischen Supports vertritt, wird jedes Jahr von einer anderen Klinik in alphabetischer Reihenfolge der Abteilungsnamen entsandt. In den Jahren, in denen die Abteilung an der Reihe ist, wird der Vertreter gemeinsam von den Tierärzten der Klinik in geheimer Wahl gewählt. Der Kandidat wird von demselben Nominierungsausschuss empfohlen, der auch den Veterinärvertreter nominiert. In entsprechender Anwendung der vorstehenden Bestimmungen kann auch ein Misstrauensantrag gegen den gewählten Vertreter gestellt werden.

8. Die Regeln des abteilungsinternen Interessenausgleichs

Das Forum für den Interessenausgleich des Ressorts ist der Vorstand „Interessenvertretung der Landesverwalter und Arbeitnehmer“. Seine Mitglieder sind der Abteilungsleiter und sein Vertreter, die von den Mitgliedern der in der Abteilung tätigen Gewerkschaften sowie von Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angehören, geheim gewählt werden. Mitglieder der Interessenvergleichungsstelle „Landesmanager-Studierende“ auf Fachbereichsebene sind der Fachbereichsleiter und der Studierendenvertreter des betreffenden Jahrgangs. Die Regeln der Fachbereichs-Interessenverständigung sind in den Paragraphen 94-97 der SZMSZ der Fakultät festgelegt .

9. Geschäftsordnung für den Betrieb der Abteilung

9.1. Aus- und Weiterbildungsaufgaben:

9.1.1. An der Lehr- und Fortbildungsarbeit beteiligen sich die Dozenten und Forscher des Fachbereichs, Titulardozenten sowie auf Wunsch auch Gastdozenten. Die Lehr- und Weiterbildungsarbeit orientiert sich an den jeweils gültigen Lehrplänen, dem langfristigen Ausbildungsprogramm der Universität und den jeweils geltenden Verordnungen.

9.1.2. Formen der Fachbereichsausbildung:

– Vorträge und Patientenpräsentationen;

– zeitgesteuerte Übungen;

-Beratungen;

– klinische Patientenbehandlungen und Präsentationen in kleinen Gruppen;

-klinische Versorgung von Studenten, Tierarztpraxen und Klinikpraxen;

– Arztpraxen;

– Leitung der Arbeiten der Studierenden bei der Vorbereitung ihrer Abschlussarbeiten;

– Verwaltung der Arbeit der Studierenden des Scientific Student Circle;

– Weiterbildung, Postgraduiertenausbildung, Aspirantenausbildung und

Doktorandenausbildung (Betreuung von Doktoranden) Betreuung von Veterinärpraktikanten

9.1.3. Formen der Buchhaltung:

– Kolloquien;

– Sparmaßnahmen;

-Berichte;

– Schreiben eines Arztpraxistagebuchs;

– Verteidigung der These;

– Selbstverteidigung der TDK-Dissertation;

Formen der Weiterbildung und Postgraduiertenausbildung

9.1.4. Die Leitung der Aufgaben der Lehr-Weiterbildungsarbeit und die Vorbereitung der Bildungsprogramme nehmen die Dozenten des jeweiligen Faches in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich wahr.

(Das Lehrprogramm der Fächer wird vom Fachbereichsrat im Einvernehmen mit der Fakultät SZMSZ genehmigt.) Bei dieser Tätigkeit (Organisation, Koordination, technische Durchführung der Lehraufgaben) wird ihre Arbeit durch jeweils einen zugeordneten Dozenten pro Fach unterstützt. Darüber hinaus beauftragt der Fachbereichsleiter einen Fachbereichsbildungsbeauftragten mit der Koordinierung der pädagogischen Aufgaben auf Fachbereichsebene. Der Name und die detaillierten Verantwortlichkeiten des Abteilungsbildungsbeauftragten sind in Anhang 1 enthalten.

 

9.1.5. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung, Koordination und anschließenden Auswertung der Lehraufgaben ist vor Semesterbeginn und nach Ende der Prüfungszeit eine Fachdozentenbesprechung durchzuführen. Die Einberufung und Vorbereitung der Fakultätssitzung obliegt der Fachbereichsleitung.

9.1.6. Der Fachbereichsleiter legt vor Beginn der Semester unter Einbeziehung der Fachdozenten und Referatsleiter die Besetzung der lehrdidaktischen Aufgaben fest. Der Fachbereichsleiter holt vom stellvertretenden Studiendekan etwaige Beiträge ein, die den Bildungsstandards entsprechen (z. B. bei der Einladung von Gastrednern). Externe Dozenten und Übungsleiter werden auf Empfehlung der Fachdozenten von der Fachbereichsleitung eingeladen.

9.1.7. Der Abteilungsleiter besucht und überprüft gelegentlich alle Bildungsformen in der Abteilung. Der Fachbereichsleiter ist dafür verantwortlich, dass der Lehrstoff thematisch und qualitativ den Bildungsprogrammen entspricht. Aufgabe des Fachbereichsleiters ist es, gemeinsam mit den Lehrenden die Inhalte und Methodik der Ausbildung mit allen möglichen Mitteln und Methoden stetig weiterzuentwickeln, um die Modernität zu gewährleisten.

9.2. Forschungstätigkeit der Abteilung:

9.2.1. Die Abteilung führt ihre Forschungsaufgaben auf der Grundlage von Forschungsprogrammen, ausgezeichneten Forschungsanträgen, genehmigten Forschungsprogrammen und externen Auftragsverträgen unter Berücksichtigung der Interessen, Aspekte und Regeln der Universität durch.

9.2.3. Alle Dozenten, Forscher und Doktoranden des Fachbereichs beteiligen sich an der Forschungsarbeit des Fachbereichs. Die Beteiligung von Lehrenden und Forschenden an den einzelnen Forschungsthemen wird von der Abteilungsleitung nach Rücksprache mit den Interessierten koordiniert.

9.2.4. Zur Umsetzung bestimmter Forschungsaufgaben können Forschungsarbeitsgruppen gebildet werden. Einige Bereiche der Forschungsarbeit werden von Themenmanagern (Themenleitern) geleitet und koordiniert. Sofern es sich nicht um ein namentlich beantragtes und gewonnenes Forschungsthema handelt, werden die Fachbereichsverantwortlichen von der Fachbereichsleitung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachbereichsrates bestellt. Ihre Aufgabe umfasst die gesamte Bearbeitung des jeweiligen Forschungsthemas (Erstellung eines Forschungsplans, Leitung, Steuerung, Finanzierung, Erstellung von Berichten, Forschungsberichten, Veröffentlichungen etc.). Bei ausgeschriebenen Forschungsarbeiten ist der Themenverantwortliche der Dozent (Forscher), der die Ausschreibung eingereicht und den Zuschlag erhalten hat.

9.2.5. Fakultätsangehörige und Forscher des Fachbereichs beteiligen sich an Forschungsarbeiten, die aufgrund eines externen Auftrages durchgeführt werden und Anspruch auf eine Vergütung haben, auf freiwilliger Basis oder bei starkem fachwissenschaftlichen (universitären) Interesse aufgrund des Auftrags von der Leiter der Abteilung.

9.2.6. Die Forschungsarbeit des Fachbereichs wird vom Fachbereichsleiter mit Unterstützung des stellvertretenden Fachbereichsleiters koordiniert.

9.2.7. Bei Bedarf beruft der Fachbereichsleiter eine Fachbereichsforschungssitzung ein, um den Stand der Fachbereichsforschung, den Stand der Forschung, die Berichterstattung über die Forschungsarbeitsgruppen sowie den Abschluss und die Bewertung der Themen und Vorhaben zu besprechen.

9.3. Serviceaufgaben:

 

Die Dienstleistungsaufgaben der Abteilung sind grundsätzlich in 5.2, 5.3, 5.4 dieser SZMSZ definiert. wird durch die Punkte bestimmt

Die Hauptbereiche der Servicetätigkeit sind:

– Arbeit in der Tierklinik (klinisch);

– ambulante Patientenbetreuung in der Chirurgie

– Facharztverordnung für Innere Medizin,

– klinische Bereitschaftsdiensttätigkeit

– kompetente Beratung, fachmännische Arbeit

9.3.1. Der Umfang der Mitarbeiter der an der Dienstleistungsarbeit beteiligten Organisationseinheiten (veterinärmedizinische Ausbilder, Hilfskräfte, Laboranten) wird vom Abteilungsleiter unter Einbeziehung der Bereichsleiter (bei Tierärzten unter Berücksichtigung der Stellungnahme) festgelegt des Fachbereichsrates).

9.3.2. Die Bereichsleiter sind für die Organisation und Leitung der Servicearbeiten, die Erstellung und Kontrolle des Arbeitsauftrages verantwortlich. Ihre Arbeit in dieser Richtung wird regelmäßig vom Abteilungsleiter überprüft.

9.3.3. Der 24-Stunden-Klinik-Bereitschaftsdienst wird durch vom Abteilungsleiter ernannte Tierärzte und Tierpfleger gewährleistet. Bei der Besetzung der Bereitschaftsdienstteilnehmer ist die Meinung der Bereichsleiter zu berücksichtigen.

9.3.4. Die Betroffenen führen den Bereitschaftsdienst nach einem monatlich im Voraus erstellten Zeitplan (Rolle) durch. Von diesem Dienstplan kann in begründeten Fällen (pädagogisches Engagement, Forschungsarbeiten, Ausflüge) nach vorheriger Zustimmung der Interessenten abgewichen werden, die Änderung muss jedoch in den herausgegebenen Dienstplänen angegeben werden.

Bei der Erstellung des Bereitschaftsplans werden die Teilnehmer des Bereitschaftsdienstes aufgerufen Bei unvorhergesehenen Abwesenheiten ist die Zuteilung durch eine Vertretungsregelung vorzunehmen.

9.3.5. Der Abteilungsleiter beauftragt den Bereitschaftsdienstleiter mit der Koordinierung und Leitung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst. Die Aufgabe dieser Person besteht darin, den Dienstplan zu erstellen, ihn gegebenenfalls anzupassen, die Änderungen zu registrieren und die notwendigen Nachbesetzungen zu organisieren. Der Name der diensthabenden Person ist in Anlage 4 aufgeführt.

9.3.6. Für die Erfassung und Abrechnung des Bereitschaftsdienstes sowie für die Erfassung der arbeitsfreien Tage aufgrund des Bereitschaftsdienstes (siehe Verwaltungsverfahren) ist der Fachbereichsdozent zuständig.

9.3.7. Weitere Verfahrensregeln und Vorschriften im Zusammenhang mit Tierkliniken, Apotheken und klinischen Bereitschaftsdiensten sind in den Klinischen Verfahren enthalten, die Anhang Nr. 4 dieser Vorschriften sind.

9.4. Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb der Abteilung.

 

9.4.1. Die administrativen Aufgaben des Departements werden vom Departementssekretariat wahrgenommen. Das Sekretariat ist verantwortlich für die Korrespondenz der Abteilung (Abteilungsleiter), die Aktenverwaltung, das Ablegen, Kopieren und Vervielfältigen, den Postversand, das Telefonieren, Telex und Fax sowie die Registrierung und Registrierung von Überstunden, Feiertagen, freien Tagen und Abwesenheiten der Mitarbeiter, die Erstellung von Personalberichten, Erstellung und Registrierung von Bereitschaftsdienstplänen. Die Verwaltungsabteilung ist auch für die Vorbereitung, das Schreiben, die Computertextbearbeitung und die Fertigstellung schriftlicher Lehrmittel im Bildungsbereich verantwortlich. Die detaillierte Zuordnung dieser Zuständigkeiten ist in der Verwaltungsordnung, Anlage 5 des SZMSZ, enthalten.

9.4.2. Zusammenarbeit zwischen Organisationseinheiten innerhalb der Abteilung: Die Organisationseinheiten sind eigenständige, aber kooperierende Abteilungen unter der Kontrolle des Abteilungsleiters. Aufgrund der Art der Arbeit in der Abteilung überschneiden sich ihre Aufgaben häufig oder ergänzen sich. Ihre Zusammenarbeit, die Koordinierung ihrer Aktivitäten und ihre gegenseitige Verwaltung werden durch den Abteilungsleiter in Zusammenarbeit mit den Referatsleitern und dem Abteilungssekretariat gesteuert.

Die Verwaltung und Verwaltungsabläufe innerhalb der Organisationseinheiten werden von den jeweiligen Bereichsleitern organisiert und geleitet.

9.4.3. Die Anliegerstraße. Die Mitarbeiter der Abteilung müssen sich bei der Erledigung ihrer dienstlichen Angelegenheiten, wie z. B. Fragen zur Arbeitseinteilung, zur Arbeitszeitplanung, zu freien Tagen, zum Urlaub nehmen, zunächst an den Leiter der Organisationseinheit innerhalb der Abteilung und anschließend an den Abteilungsleiter wenden. Gehalts- und Vergütungsfragen, Stellenbeschreibungen, Aufgaben und Disziplinarmaßnahmen. Wenn ihr Fall in diesen Foren nicht ordnungsgemäß behandelt wird, können sie sich an die zuständigen Manager oder Foren der Universität wenden.

Die Leiter der Organisationseinheiten sind verpflichtet, die aufgeführten Angelegenheiten der ihrer Einheit zugeordneten Mitarbeiter in eigener Verantwortung zu behandeln und in begründeten Fällen den Abteilungsleiter darüber zu informieren. In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Abteilungsleiters fallen, können die Bereichsleiter die Bearbeitung der Mitarbeiterangelegenheiten einleiten.

Im Übrigen ist nach den einschlägigen Punkten der Fakultät SZMSZ vorzugehen.

9.4.4. Veröffentlichungsrechte. Für die offizielle Korrespondenz müssen in allen Angelegenheiten, die die gesamte Abteilung betreffen, der offizielle („gebrandete“) Briefkopf und die Umschläge der Abteilung verwendet werden. Auf offiziellem Briefkopf ist das Schreiben vom Fachbereichsleiter, seinem Stellvertreter oder seinem Vertreter zu unterzeichnen und mit dem offiziellen Rundstempel des Fachbereichs (Punkt 1.3) zu versehen. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den Abteilungsleiter, ist die Angabe der Behörde erforderlich, unter der er das Schreiben unterzeichnet. Von der offiziellen Korrespondenz müssen Kopien angefertigt, abgelegt und anschließend in den Aktenschrank gelegt werden. Die Mitarbeiter des Departements dürfen jedoch für eigene dienstliche Angelegenheiten Briefbögen und Umschläge des Departements verwenden

In unmittelbaren Angelegenheiten der Patientenversorgung kann der Abteilungsleiter oder der diensthabende Tierarzt tätig werden, der in solchen Fällen seinen eigenen klinischen Stempel verwendet.

9.4.5. Die Regeln für die Brieföffnung und Aktenverwaltung der Abteilung: Der Abteilungsleiter ist dafür verantwortlich, die in der Abteilung eintreffenden Dokumente und Briefe bei Bedarf entgegenzunehmen, zu öffnen, zu sortieren und zu gruppieren und sie anschließend an den Abteilungsleiter zu übergeben.

Der Abteilungsleiter übergibt die Unterlagen unter Angabe der Weisungen, Fristen und der für die weiteren Maßnahmen verantwortlichen Personen über den Fachbereichsdozenten oder direkt an die Interessenten, die die Fallunterlagen gemäß dem auf ihnen angegebenen Zeichen zu behandeln haben. Es ist die grundsätzliche Pflicht jedes Mitarbeiters, die Akten weiterzuleiten und fristgerecht zu ordnen.

10. Wirtschaftsaufgaben, Wirtschaftsverwaltung,

Brand-, Unfall- und Sachschutz

Die Leitung des Departements, seine Möglichkeiten und Grenzen sowie die damit verbundene Verwaltung werden durch die jeweils geltenden Weisungen und Verordnungen des Rektors und Generaldirektors geregelt. Die wirtschaftliche Arbeit am Fachbereich wird nach dieser Weisung organisiert und durchgeführt.

10.1. Für die wirtschaftliche Arbeit des Fachbereichs ist der Fachbereichsleiter verantwortlich, jedoch entscheidet der Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 45 der Fakultäts-SZMSZ über die Verwendung und Verteilung der dem Fachbereich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sowie über die Einrichtung des internen Managementsystems.

10.3. Die Leitung der Wirtschaftsarbeit im Fachbereich obliegt dem Fachbereichsleiter, der jedoch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachbereichsrates einen Fachbereichswirtschaftsleiter mit der Koordinierung, Organisation, Vorbereitung und Leitung der Wirtschaftsaufgaben beauftragt. Der Name des Wirtschaftsleiters und die Einzelheiten seiner Aufgaben sowie Einzelheiten und Regelungen zu den wirtschaftlichen Aufgaben der Abteilung sind in der Anlage 6 (Wirtschaftliche Geschäftsordnung) enthalten.

10.4. Die betriebswirtschaftlichen Aufgaben der Abteilung werden vom Wirtschaftsleiter der Abteilung wahrgenommen. Der Wirtschaftsleiter ist ein Mitarbeiter in selbstständiger Stellung (Stellungnahme), der die betriebliche Erledigung der im Rahmen der Wirtschaftsarbeit anfallenden Alltagsaufgaben wahrnimmt. Eine ausführliche Beschreibung seiner Aufgaben und sein Name finden sich ebenfalls in Nr. 6. finden Sie im Anhang. Ihre Arbeit wird direkt vom Abteilungsleiter geleitet und kontrolliert.

10.5. Der Leiter der Abteilung beauftragt im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsleiter den Verantwortlichen für die Lehr- und Versuchstiere mit der Zustimmung und Aufsicht über die Lehr- und Versuchstiere der Abteilung (Anlage Nr. 6) mit der Abwicklung der Beschaffung, Registrierung, Abrechnung und andere Angelegenheiten der Lehr- und Versuchstiere der Abteilung.

10.6. Der Abteilungsleiter ernennt mit Zustimmung und Aufsicht des Wirtschaftsleiters einen Abteilungs-Chemikalienmanager zur Registrierung und Lagerung der in der Abteilung verwendeten Chemikalien und Labordiagnostika sowie zur Führung der chemikalienbezogenen Verwaltung (Anlage 6).

10.7. Die Betreuung der Stammbibliothek des Fachbereichs erfolgt durch den Fachbereichsbibliothekar, der vom Fachbereichsleiter beauftragt wird und dessen Arbeit auch von ihm überprüft wird. Der Abteilungsbibliothekar ist für die Ausleihe, Organisation, regelmäßige Inventarisierung und Registrierung von Büchern verantwortlich. Das Verfahren zur Ausleihe von Büchern ist in der Wirtschaftsordnung geregelt.

10.8. Feuerwehr, Arbeits- und Unfallschutz sowie Sicherheit von Chemikalienschutzmitteln:

10.8.1. Mit der feuerpolizeilichen Aufsicht über die Arbeit in der Abteilung beauftragt der Abteilungsleiter den Abteilungsbrandschutzpolizisten, der bei seiner Tätigkeit eng mit dem Universitätsbrandschutzbeamten zusammenarbeitet. Seine Aufgaben und Name 7. im Anhang enthalten.

10.8.2. Mit der Unfallverhütungsaufsicht über die Arbeit im Fachbereich beauftragt der Fachbereichsleiter den Fachbereichs-Unfallverhütungsbeauftragten, der bei seiner Tätigkeit eng mit dem universitären Unfallverhütungsbeauftragten zusammenarbeitet. Die Aufgaben und der Name der verantwortlichen Person finden Sie in Nr. 7. im Anhang enthalten.

10.8.3. Aufgrund der Besonderheit der Abteilung (Standort in mehreren Gebäuden, hochwertige Instrumente und Geräte, hochwertige Lagerbestände etc.) sind die Mitarbeiter ständig verpflichtet, sich um den Vermögensschutz zu kümmern. Ihre Arbeit muss so durchgeführt werden, dass die Gebäudestruktur, die Ausrüstung, die Instrumente und Werkzeuge, die Materialien (insbesondere die ihnen anvertrauten und ihnen in eigener Verantwortung überlassenen Werkzeuge und Materialien) der Abteilung geschützt und geschützt werden vor vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung und Diebstahl durch Unbefugte. Die besonderen Regelungen zum Vermögensschutz sind in Anlage 7 beschrieben.

11. Sonstige Aktivitäten der Abteilung

11.1. Literarische Tätigkeit. Der Fachbereichsleiter und die Lehrenden der Fachbereiche sorgen dafür, dass der Hauptstoff der im Fachbereich unterrichteten Fächer den Studierenden und Interessierten in Form von Lehrbüchern oder Notizen zur Verfügung steht. Bei Fachhochschulen, Weiterbildungen und anderen Gelegenheitsvorlesungen eignet sich hierfür auch das Literaturverzeichnis.

Die Dozenten sollen bestrebt sein, die bei ihrer Forschungsarbeit erzielten Ergebnisse, ihre klinischen Erfahrungen und ihre Patienteninteressen in in- und ausländischen wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Informationsmagazinen zu veröffentlichen. Ausgenommen hiervon sind vertragsgeheime, vertrauliche Unterlagen, die Eigentum des Kunden sind.

Für die Veröffentlichung der in der Abteilung entstandenen Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften ist die Zustimmung des Abteilungsleiters bzw. der jeweiligen Forschungsgruppenleitung erforderlich.

11.2. Soziale und berufliche Aufgaben. Die Mitarbeiter des Fachbereichs beteiligen sich durch Mitgliedschaft, Einladung, Wahl und Auftrag an universitären Gremien, Arbeitsgemeinschaften, akademischen und staatlichen berufswissenschaftlichen Kommissionen sowie an der Arbeit in- und ausländischer wissenschaftlicher Vereinigungen, Verbände und Gesellschaften. Die Wahrnehmung ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Aufgaben in dieser Richtung kann jedoch (mit Ausnahme des Vorrangs höherer universitärer oder staatlicher Belange) die Erfüllung ihrer Lehr- und Forschungsverpflichtungen innerhalb des Fachbereichs nicht behindern oder behindern.

12. Stellenbeschreibungen, Arbeitsplan und Arbeitszeitregelung

12.1. Alle Mitarbeiter der Abteilung erbringen ihre Arbeit auf der Grundlage einer detaillierten, namentlich genannten Stellenbeschreibung. Der Abteilungsleiter ist dafür verantwortlich, dass allen Mitarbeitern eine Stellenbeschreibung vorliegt. In der Stellenbeschreibung sind alle ständigen und gelegentlichen Aufgaben, Aufgaben, Pflichten, Arbeitsplatz, Arbeitszeiten und Arbeitspläne des Arbeitnehmers festzuhalten. Gegebenenfalls ist auch der Zeitpunkt der Fertigstellung jedes Arbeitsvorganges anzugeben. Die Stellenbeschreibung muss vom Leiter der Einheit erstellt werden, der der jeweilige Mitarbeiter zugewiesen ist, oder wenn ein neuer Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt, wenn er oder sie zum ersten Mal mit der Arbeit beginnt. In den bestehenden Stellenbeschreibungen sind zwischenzeitlich eingetretene Änderungen zu erfassen bzw. innerhalb von 3 Werktagen zu korrigieren, hierfür ist der zuständige Bereichsleiter verantwortlich. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der Stellenbeschreibungen zu bestätigen und ihre Anmerkungen und Einwände zu protokollieren.

Stellenbeschreibungen müssen in mindestens 3 Exemplaren erstellt werden. Eine Kopie wird an den Mitarbeiter ausgehändigt, eine Kopie an die Lohn- und Arbeitsabteilung der Fakultät und eine Kopie an die Abteilungs-SZMSZ Nr. 8. ist Teil der Anlage (Stellenbeschreibungen). Notwendige Korrekturen und Änderungen sind auf allen drei Exemplaren zu vermerken.

Die bestehenden Stellenbeschreibungen sind innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Inkrafttreten dieser SZMSZ (siehe weiter unten) zu überprüfen und ggf. so anzupassen, dass ihr Inhalt mit denen der SZMSZ übereinstimmt.

12.2. Die Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter werden vom Abteilungsleiter in Absprache mit den Bereichsleitern unter Berücksichtigung folgender Punkte festgelegt:

– Die Arbeitszeiten der Lehrenden und Forschenden sind im Einklang mit Lehre und Forschung flexibel gestaltet, sie sind jedoch zur Einhaltung der 40-Stunden-Woche verpflichtet und befinden sich, soweit nicht andere Gründe entgegenstehen, in der Regel am Fachbereich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr Alle Lehrenden und Forschenden sind verpflichtet, ihre Abwesenheit auf der Dozentenanwesenheitsliste des Fachbereichs anzugeben.

-Die Arbeitszeiten anderer Mitarbeiter sind festgelegt, deren Beginn und Ende sind in der Stellenbeschreibung angegeben.

12.3. Alle Mitarbeiter der Abteilung sind verpflichtet, ihre Arbeitszeit unter Angabe der Ankunfts- und Abreisezeiten auf der in ihrer Einheit oder im Sekretariat ausliegenden Anwesenheitsliste zu erfassen und einzutragen. Die Anwesenheitsliste wird wöchentlich vom Abteilungsleiter überprüft und unterschrieben. Der Grund für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz (Urlaub, arbeitsfreier Tag, Krankheit, Auslandsreise etc.) ist auf der Anwesenheitsliste zu vermerken.

13. Schlussbestimmungen

13.1. In allen Fragen des Lebens und Wirkens des Fachbereichs, für die dieses SZMSZ keine Orientierung bietet, sind die Regelungen des Fakultäts-SZMSZ bzw. die Maßnahmen des jeweiligen Rektors, Generaldirektors für Wirtschaftswissenschaften oder der allgemeinen Gesetzgebung und Gesetze maßgebend. Stellt sich im Rahmen der Arbeit der Abteilung eine bislang ungeregelte Fragestellung, ist der Abteilungsleiter zum Handeln (ggf. durch Veranlassung der Änderung der SZMSZ der Abteilung) verpflichtet.

13.2. In begründeten Fällen können der Abteilungsleiter, der Abteilungsrat oder 25 % der Mitarbeiter die Änderung der Inhalte der Abteilungs-SZMSZ veranlassen. Der Vorschlag zur Änderung des SZMSZ muss im Fachbereichsrat beraten und die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden (Beschluss in eigener Zuständigkeit, Entsendung eines Gremiums etc.).

13.3. Die Organisations- und Betriebsordnung des Departements sowie deren Anhänge wurden im September 2014 vom Departementsrat genehmigt. Es wurde in der Sitzung am 17. besprochen und angenommen und an den Dekan der ÁOTK geschickt. dem Fakultätsrat zur Genehmigung vorgelegt.

13.4. Das SZMSZ des Fachbereichs und seine Anlagen treten in Kraft, wenn der Dekan der Universität nicht innerhalb von 15 (im ersten Fall 30) Tagen Einspruch erhebt.

13.5. Mit Inkrafttreten dieser SZMSZ verliert das ab Februar 2012 gültige Dokument „Organisations- und Betriebsordnung der Abteilung für Innere Medizin und Klinik der Veterinärmedizinischen Fakultät“ und seiner Anlagen ihre Gültigkeit.

13.6. Alle Mitarbeiter der Abteilung haben diese SZMSZ innerhalb von 15 Tagen zu lesen, zur Kenntnis zu nehmen und dies durch Unterschrift zu bestätigen. Bereichsleiter sind verpflichtet, neue Mitarbeiter mit dem SZMSZ vertraut zu machen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Mitarbeiter, dass dies geschehen ist.

13.7. Die Geschäftsordnung der Abteilung ist in 5 Exemplaren wiedergegeben. Sie werden erhalten:

– der Abteilungsleiter (1);

– die Abteilungsleiter (3)

– das Abteilungsarchiv (1);

Letztere Kopie ist im Fachbereichssekretariat so aufzubewahren, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs bei Bedarf darauf zugreifen können.

13.8. Aggregierte Liste der SZMSZ-Anhänge:

Nr. 1 Anhang (Pädagogischer Anhang): Die unterrichteten Fächer, die Dozenten der Fächer, die Anzahl der Stunden, die Stellung der Fächer in der Ausbildung, die Struktur der Ausbildung, die Aufgaben und der Name des Bildungsbeauftragten der Abteilung.

Anlage Nr. 2 (Organisationsanlage): Die Organisationseinheitsleiter der Abteilung, deren Stellvertreter sowie die Mitarbeiter der Abteilung nach ihrem Arbeitsplatz. Die Namen der Mitglieder des Fachbereichsrates.

Anhang Nr. 3: Ständige Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten.

Nummer 4 Anhang (Klinische Dienstordnung): Klinische Arbeitsordnung, Besondere Pflichten der Klinikleitung, Tierklinikordnung, Pflichten der Diensthabenden,

die Aufgaben und der Name des diensthabenden Beamten der Abteilung.

Nr. 5 Anhang (Verwaltungsordnung): Detaillierte Regelungen und Verantwortliche für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben.

Anlage Nr. 6 (Wirtschaftsordnung): Ressortwirtschaftliche Zuständigkeiten und deren Regelung, Aufgaben und Name des Ressortwirtschaftsleiters, Aufgaben und Name des Ressortwirtschaftsleiters, verantwortliche Aufgaben und Name des Ressortversuchstieres, Aufgaben und Name des Abteilungsleiters für Chemie, Aufgaben und Name des Abteilungsbibliothekars.

Nr. 7 Anlage Aufgaben und Namen der Fachkräfte für Brandschutz und Unfallverhütung, Sonderregelungen für den Fachbereich Vermögensschutz.

Aufgaben der Feuerpolizei: Organisation und kontinuierliche Kontrolle, dass die Mitarbeiter der Abteilung die Regeln und Anweisungen der Feuerpolizei befolgen, an der Ausbildung der Feuerpolizei teilnehmen und die grundlegenden Brandschutz- und Feuerlöschmethoden kennen und beherrschen. Seine Aufgabe besteht darin, die feuerwehrtechnischen Geräte und Werkzeuge der Abteilung im Dauereinsatz zu halten und deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Unabhängig von den allgemeinen Vorschriften ist er auch dafür verantwortlich, die Schlüssel, die im Falle eines Feueralarms den Zugang zu allen Räumen der Abteilung ermöglichen, am Tor der Anstalt in der István utca (wobei die entsprechenden Türen deutlich gekennzeichnet sind) anzubringen. Sie müssen alle zwei Monate die ordnungsgemäße Aufbewahrung dieser Schlüssel, das Hinzufügen neuer Schlüssel und den Austausch alter Schlüssel im Falle eines Schlosswechsels überprüfen.

Ihre Aufgabe ist es, neue Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn in Brand- und Arbeitsschutzschulungen zu unterweisen.

Nr. 8 Anhang: Stellenbeschreibungen.

Die Fachbereichs-SzMSz und ihre Anhänge wurden im September 2014 vom Fachbereichsrat einstimmig angenommen. auf seiner 17. Sitzung

Dieses SZMSZ wurde im Dezember 2014 vom Fakultätsrat genehmigt. auf seiner Sitzung am 16., dem Datum der Umsetzung des SZMSZ.